Die Stadt Iserlohn gestattet die Nutzung des auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswassers, wenn die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers als Brauchwasser sichergestellt ist. Der Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage ist der Stadt anzuzeigen. Sie sollte der DIN 1989-1 entsprechen. Der Überlauf der Regenwassernutzungsanlage ist an den städtischen Kanal oder an eine Versickerungsanlage (nur bei Mischkanalisation) anzuschließen.
Die Regenwassernutzungsanlage ist zur Gebührenerhebung (d.h. Verrechnung von Schmutz- und Regenwassergebühr) mit zusätzlichen Wassermengenmessern auszustatten, deren Messdaten jährlich zu Jahresbeginn der Stadt Iserlohn mitzuteilen sind.
Die Stadt Iserlohn begrüßt die Entsiegelung von Flächen, die bisher in einen städtischen Kanal entwässerten. Die zu entrichtende Regenwassergebühr für diese Fläche entfällt entsprechend der Abwassergebührensatzung der Stadt Iserlohn.
Wird eine bisher "normale" Oberflächenversiegelung (Pflaster, Platten, Asphalt etc.) durch so genanntes "Ökopflaster" ersetzt, reduziert sich die Abwassergebühr auf 50%. Gleiches gilt für eine Dachbegrünung mit einem nachgewiesenen Abflussbeiwert von kleiner/gleich 0,3.
Regenwasser, das auf bebauten und befestigten Flächen anfällt, darf bei geeigneten Grundstücks- und Bodenverhältnissen versickert werden, wenn das Grundstück in einen Mischwasserkanal entwässert wird. Bestehende Regenwasserversickerungsanlagen bei einer Entwässerung des Grundstücks in ein Trennsystem besitzen Bestandsschutz, wenn sie vor dem 01. Oktober 2008 errichtet wurden und der Stadt Iserlohn bekannt gemacht wurden.
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