Indirekteinleiter sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz Einleiter von Abwasser in die städtische Abwasseranlage, an das der Gesetzgeber besondere Ansprüche aufgrund seiner Gefährlichkeit stellt.
Indirekteinleiter sind in Iserlohn im Wesentlichen Betriebe der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung wie Galvaniken, Gleitschleifereien und Eloxierereien oder Tankstellen und Autowaschanlagen als Einleiter von mineralölhaltigem Abwasser.
In den Genehmigungen für die Indirekteinleitung werden Grenzwerte für die gefährlichen Stoffe festgelegt. Die wasserrechtlichen Grenzwerte entsprechen den Grenzwerten der Entwässerungssatzung der Stadt Iserlohn.
Die Indirekteinleitungen werden von der Stadtentwässerung der Stadt Iserlohn durch regelmäßige Probenahmen überwacht. Grenzwertüberschreitungen werden als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet.
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