E-Scooter für Iserlohn

Seit Februar 2023 stehen im Stadtgebiet verteilt 150 E-Scooter zum Ausleihen zur Verfügung. Die E-Scooter können von jeder interessierten Bürgerin und jedem interessierten Bürger genutzt werden.

Wie funktioniert es?
Nutzerinnen und Nutzer müssen eine App herunterladen und sich mit den persönlichen Kontakt- und Kreditkarten-Daten registrieren.

Wo dürfen die Scooter genutzt werden?
Da E-Scooter Elektrokleinfahrzeuge sind, dürfen Nutzerinnen und Nutzer damit ausschließlich auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren – NICHT auf dem Gehweg. Außerdem gibt es in der Stadt Parkverbotszonen, die in der App rot unterlegt sind: Dazu gehören zum Beispiel Fußgängerzonen, Brücken, Grünflächen, Friedhöfe, Naturschutzgebiete, Parks, Wälder und Spielplätze.

Wo darf ich den E-Roller abstellen / parken?
Beim Abstellen des gemieteten Rollers dürfen Straßen, Fußgängerüberwege und Fahrradspuren nicht blockiert werden. Gleiches gilt für Privatgrundstücke. Der Anbieter kontrolliert den Parkvorgang per Fotobeweis über die App. Dabei ist wichtig zu wissen, dass der E-Scooter immer aufrecht mithilfe des eingebauten Ständers aufzustellen ist.

Weiteres
Wer einen E-Scooter im Stadtgebiet nutzt, sollte einen Helm tragen (auch wenn dies keine Pflicht ist) und keinen Alkohol trinken. Es gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Führen von Kraftfahrzeugen.

Wohin kann ich mich mit Fragen / Problemen wenden?
Sollte es Anregungen, Beschwerden oder Rückfragen geben, steht der Kundenservice des Anbieters jederzeit zur Verfügung. 
Dieser ist per App, E-Mail oder Hotline erreichbar (E-Mail: Support(at)zeusscooters.com, Hotline: 0049 157 359 81123)

An wen wende ich mich als Anwohnerin oder Anwohner, wenn die Scooter unsachgemäß abgestellt werden? 
An den ZEUS Kundenservice per App, E-Mail oder Hotline
(E-Mail: Support(at)zeusscooters.com, Hotline: 0049 157 359 81123)