Wohnberechtigungsschein

Die Stadt Iserlohn berät über Einkommensgrenzen und die weiteren Voraussetzungen zum Wohnberechtigungsschein für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) und Wohnberechtigungsschein für sonstige geförderte Wohnungen.

Die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines -WBS- kann mit einem gleichzeitigen Antrag auf Vermittlung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (Wohnungsbewerbung) verbunden werden.

Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ist online möglich. 

Hier geht es zum Online-Dienst

 

Für die persönliche bzw. schriftliche Antragstellung finden sich die entsprechenden Formulare weiter unten.

 

Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen.

Einkommensnachweise sind zum Beispiel:

  • Einkommenserklärung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • aktueller Rentenbescheid
  • Bescheide über Arbeitslosengeld/ALG II
  • letzter Steuerbescheid oder Gewinn- und Verlustrechnung (für Selbständige)
  • Nachweis über Grundsicherung/Sozialleistungen
  • Nachweis über Krankengeld
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • BaföG-Bescheid/Immatrikulationsbescheinigung

Daneben können im Einzelfall Nachweise für die Ermittlung von Einkommensfreibeträgen erforderlich sein, zum Beispiel:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über zu leistende gesetzliche Unterhaltsleistungen
  • erhöhte Werbungskosten lt. Steuerbescheid
  • Eheurkunde (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und beide Ehepartner nicht älter als 40 Jahre)
  • Schwangerschaftsnachweis
  • Schulbescheinigung (bei Kindern ab 16 Jahren)
  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Wohnberechtigung, Wohnberechtigungsschein, Sozialwohnung, Wohnungsbewerbung

Kontakt

Rathaus II
Raum: 004
Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße)
58636 Iserlohn

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