Die Finanzierung im schulischen Bereich ist zweigeteilt. Das Land übernimmt die Personalkosten für das pädagogische Personal, die Kommunen tragen die Kosten für das nicht lehrende Personal, z. B. Schulsekretärinnen oder Hausmeister. Die Kommunen sind zudem gemäß § 94 des Schulgesetzes für die Bestreitung [...] nur im Produktbereich der "Schulträgeraufgaben", sondern auch beim Kommunalen Immobilienmanagement (Bauunterhaltung, Neu-, An- und Umbauten) und im Bereich Jugend (Bestreitung der Kosten für die offene Ganztagsschulen). Traditionell wendet die Stadt Iserlohn sehr hohe Mittel auf, damit die Schulen in einem
Letzte Änderung: 21.05.2025