Betriebes eines stehenden Gewerbes der zuständigen Behörde nicht gleichzeitig angezeigt zu haben (§ 14 Gewerbeordnung – GewO). Ein Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe (freie wissenschaftliche [...] gegen das Mindestlohngesetz usw Hinweise, z. B. auf eine illegale Beschäftigung, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Verstöße von Empfängern von Sozialleistungen usw., werden entgegengenommen und an die zuständigen Behörden (z. B. Zollämter – Jobcenter usw.) weitergeleitet. Illegales Glückspiel Hinweise
Letzte Änderung: 19.03.2025