Der Seilersee ist im wasserrechtlichen Sinn eine Talsperre und unterliegt somit den entsprechenden Bestimmungen. Die Talsperre, insbesondere der Staudamm, ist unter Einhaltung der notwendigen Sicherheit zu unterhalten und zu betreiben. Der Betrieb der Talsperre unterliegt der Aufsicht der Bezirksregierung als Oberen Wasserbehörde. Durch die Stadtentwässerung sind regelmäßig sicherheitsrelevante Prüfungen durchzuführen und in einem jährlichen Sicherheitsbericht zu dokumentieren. Alle 10 Jahre erfolgt eine sogenannte vertiefte Prüfung mit einem erweiterten Umfang. Die Nutzung der Talsperre durch die Allgemeinheit wird in einer Gemeingebrauchsverordnung geregelt.
Weitere Informationen zum Seilersee als Naherholungsgebiet finden Sie hier...
Für Talsperren sind Bücher zu führen, die die wesentlichen Informationen (Genehmigungen, techn. Angaben, usw.) zur Sperre enthalten. Das aktuelle Talsperrenbuch ist sehr umfangreich und umfasst mehrere Ordner. Das historische Talsperrenbuch ist wesentlich übersichtlicher - Sie finden es hier!
Zur Hundertjahrfeier des Bestehens der Talsperre fand 2014 eine Ausstellung im Iserlohner Stadtmuseum statt. Das Begleitheft zur Ausstellung mit einer Zusammenfassung der Historie der Talsperre finden Sie hier.
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