ung und Begleitung der Umsetzung der Vereinbarungen. die Auswahl und Beantragung der notwendigen erzieherischen Hilfen die Geltendmachung von Sozialleistungen. die Verwaltung des Vermögens von Kindern und Jugendlichen, die unter Vormundschaft / Pflegschaft stehen und ggf. auch Regelung von Erbschaft [...] n Minderjährigen, deren Eltern, Bezugspädagoginnen und -pädagogen in den Einrichtungen, Pflegeeltern, aber auch mit Gerichten, Vereinen, Schulen, sozialen Dienste und andere Institutionen und Personen, die mit den Minderjährigen in Kontakt stehen, kooperativ und vertrauensvoll zusammen. Beendigung der
Letzte Änderung: 09.10.2025