Aufenthaltsangelegenheiten

  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
  • Erteilung und Verlängerung von Duldungen
  • Visaangelegenheiten
  • Ausweisungen, Abschiebungen
  • Asylangelegenheiten
  • Passangelegenheiten von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern

Digitale Lichtbilder in der Ausländerbehörde ab 1. Mai 2025 verpflichtend!

Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Darauf weist das Bundesministerium des Innern und für Heimat hin.
Um bestehende Risiken papierbasierter Lichtbilder, insbesondere durch Manipulation, auszuschließen, sind u.a. für Reisepässe und Aufenthaltstitel digitale Lichtbilder ab dem 1. Mai 2025 verpflichtend.
Antragstellende haben die Wahl, ob sie ein Lichtbild durch einen hierfür zertifizierten, privaten Fotodienstleister oder direkt in der Behörde erstellen lassen. Das Foto wird vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.
Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind nicht mehr zulässig.
Für die Bilderfassung an den Stationen in der Ausländerbehörde wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 6,00 € erhoben. Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt oder den Antragstellenden in anderer Weise zur Verfügung gestellt.

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58636 Iserlohn

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Dienstag:8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag:8.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.00 - 12.00 Uhr
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