Sie wollen ein Fahrzeug fahren?
Dafür brauchen Sie einen Führerschein.
Den Antrag können Sie beim Bürger-Service stellen.
Der Bürger-Service ist im Rathaus.
Es gibt verschiedene Anträge:
Der Bürger-Service leitet Ihren Antrag weiter.
An das Straßen-Verkehrs-Amt vom Märkischen Kreis.
Vom Straßen-Verkehrs-Amt bekommen
Sie auch die Info:
Ihr Führerschein ist fertig.
Oder Ihr Fahr-Lehrer bekommt die Info.
Sie wollen andere Menschen fahren?
Zum Beispiel mit einem Taxi.
Dann brauchen Sie
einen Personen-Beförderungs-Schein.
Den Schein müssen Sie beim Straßen-Verkehrs-Amt beantragen.
Sie haben Ihren Führerschein schon lange?
Sie können Ihren alten Führerschein umtauschen.
Das können Sie bei der Führerschein-Stelle vom Märkischen Kreis machen.
Im Führerschein stehen verschiedene Buchstaben.
Das sind die Führerschein-Klassen.
Der Buchstabe sagt aus:
Welches Fahrzeug Sie damit fahren dürfen.
A – unbeschränkt
Sie dürfen alle Kraft-Räder fahren.
Kraft-Räder sind zum Beispiel Motorräder.
A – beschränkt
Sie dürfen Kraft-Räder fahren.
Die Kraft-Räder dürfen nicht mehr als 25 kw haben.
Und nicht mehr als 0,16 kw pro Kilo-Gramm.
Kw bedeutet Kilo-Watt.
Das ist die Leistung vom Kraft-Rad.
A1
Sie dürfen ein leichtes Kraft-Rad fahren.
Sie sind jünger als 18 Jahre?
Dann dürfen Sie nur 80 km/ h schnell fahren.
B
Das Fahrzeug darf nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein.
Es dürfen nur 10 Menschen im Fahrzeug sitzen können.
C
Das Fahrzeug darf schwerer als 3,5 Tonnen sein.
Es dürfen nur 10 Menschen im Fahrzeug sitzen können.
D
Im Fahrzeug können viele Menschen
mitgenommen werden.
Zum Beispiel in einem Bus.
Es gibt mehr als 9 Sitz-Plätze.
E
Sie dürfen einen Anhänger am Fahrzeug haben.
Sie müssen im Führerschein auch
die Klasse B, C oder D haben.
Sie brauchen das E nicht:
M
Sie dürfen kleine Kraft-Räder fahren.
Diese fahren langsamer als 45 km/h.
L
Sie dürfen Fahrzeuge in der Landwirtschaft fahren.
Zum Beispiel einen Traktor.
Das Fahrzeug darf nur 32 km/h fahren.
Ist am Fahrzeug noch ein Anhänger?
Dann darf das Fahrzeug nur 25 km/h fahren.
Es gibt auch Arbeits-Maschinen.
Die allein fahren.
Diese dürfen nur 25 km/h fahren.
T
Sie dürfen Fahrzeuge in der Landwirtschaft fahren.
Das Fahrzeug darf 60 km/h fahren.
Es gibt auch Arbeits-Maschinen.
Die allein fahren.
Diese dürfen nur 40 km/h fahren.