Frau
Vohrmann
Frau
Czekalla
Zuständig für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ist der Märkische Kreis, Fachdienst Schwerbehindertenrecht, Bismarckstraße 17 in 58762 Altena. Die Stadt Iserlohn nimmt Neu- und Änderungsanträge entgegen und leitet diese an den Märkischen Kreis weiter.
Neu- und Änderungsanträge
Beim Märkischen Kreis erhalten Sie Anträge auf Anerkennung oder Änderung der Schwerbehinderung. Dem Antrag muss ein Passbild beigefügt werden. Auf der Rückseite des Fotos sollten folgende Angaben vermerkt sein: Name, Anschrift und Geburtsdatum.
Hilfe beim Ausfüllen der Anträge durch die Stadt Iserlohn ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie auch auf der Internetseite des Märkischen Kreises
Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen
Seit dem 1. September 2014 werden Schwerbehindertenausweise nicht mehr in Papierform, sondern als Scheckkarte ausgestellt. Diese Ausweise können nicht mehr verlängert werden, sondern müssen regelmäßig durch den Märkischen Kreis neu ausgestellt werden. Die alten Papierausweise bleiben weiterhin gültig und können bei der Stadt Iserlohn für maximal 5 Jahre verlängert werden, sofern noch Platz für einen Verlängerungsvermerk auf dem Ausweis vorhanden ist. Beim Märkischen Kreis in Altena ist eine unbefristete Verlängerung möglich.
Wenn Sie nicht selbst ins Rathaus kommen können, kann auch ein Verwandter oder Bekannter alle Angelegenheiten rund um den Schwerbehindertenausweis für Sie erledigen. Hierfür wird jedoch eine Vollmacht von Ihnen benötigt.