Hier finden Sie zeitnah nach den jeweils neuen Infos von Bund, Land und Stadtspitze alle Infos zur Musikschule Iserlohn samt Zweigstelle Letmathe.
Stand So., 21.02.2021, 14.45 Uhr [Änderungen gegenüber dem Stand vom 20.02. in Kursivschrift kenntlich gemacht]
Ab Montag, 22. Februar dürfen folgende Unterrichte wieder in Präsenz unterrichtet werden:
- Einzelunterrichte für Kinder bis zum Eintritt in die weiterführende Schule
- Kooperationsangebote in Kindertagesstätten und Grundschulen
Alle Unterrichte werden daher ab Montag, 22. Februar wie folgt erteilt:
1) Die Musikschulgebäude sind für Musikschüler wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet: in Iserlohn (Gartenstraße 39), in der Zweigstelle Letmathe („Trillingsche Villa“, Von-der-Kuhlen-Straße 14) und in der Außenstelle Obere Mühle 46 (hier nur zu den Unterrichtszeiten).
2) Alle Lehrkräfte erteilen Instrumentalunterricht aus den Gebäuden der Musikschule wie folgt:
Für den Präsenzunterricht werden Kleingruppen wie im Frühjahr 2020 in der Regel in Einzelunterrichte (ggf. entsprechend verkürzt) aufgeteilt.
3) Wir freuen uns sehr, Ihre Kinder wieder bei uns unterrichten zu dürfen! Aber: aufgrund der organisatorischen Herausforderung, dass die Lehrkräfte mehrmals am Tag zwischen Präsenz- und Fernunterricht wechseln müssen, sind Unterrichtszeiten zur Zeit nur nach dem festen Stundenplan der Musikschule möglich. Wir bitten um Verständnis, dass Wünsche nach Terminverlegungen derzeit leider NICHT möglich sind - zumal wir damit rechnen, dass sehr bald Präsenzunterricht für weitere Gruppen von Schülern wieder zulässig werden könnte. Bitte sehen Sie daher davon ab, nach Terminverlegungen anzufragen, auch wenn ein Unterricht dadurch zur Not einmal ausfällt. Wir hoffen, dass wir Ihnen bald wieder die gewohnte Flexibilität bieten können.
4) Grundstufenunterricht (Musikalische Grundausbildung, Musikalische Früherziehung, Musikgarten, Musikkäfer, Trommelhorde): alle Grundstufenunterrichte in unseren Gebäuden (Iserlohn und Letmathe) sind noch nicht wieder zugelassen und fallen daher weiter aus (Entgelterstattung). Alle Gruppen der "Musikalischen Früherziehung" in den Kindertagesstätten sind zugelassen und beginnen ab Montag, 22.02., sofern die Kindertagesstätte dies ermöglichen kann (anderenfalls: Entgelterstattung). Dies wird ab Montag früh umgehend mit den Kitas geklärt.
5) Unterrichtsangebote, die von Musikschullehrkräften in Grundschulen erteilt werden, starten dort je nach Möglichkeiten der Grundschule. Für die Grundschule Bömberg starten die AGs der Musikschule frühestens am Mo., 1. März. Für die anderen Schulen werden die Schüler einzeln informiert. Für die weiterführenden Schulen sind Angebote der Musikschule noch nicht wieder zulässig..
6) Das Instrumentenkarussell beginnt ab Montag, 1. März, in den verbleibenden 4 Wochen bis zu den Osterferien können alle Instrumente jeweils einmal vorgestellt und ausprobiert werden. Jedes Kind erhält Einzelunterricht, dafür aber nur 25 statt 50 Minuten bei gleich bleibenden Kosten je Termin - wir hoffen auf Ihr Verständnis.
7) Ensembles fallen weiterhin aus; Veranstaltungen ebenso.
8) Für die ersten drei Tage der Wiederöffnung (Mo., 22. bis Mi., 24. Februar) gilt:
a) Kann die Lehrkraft noch nicht zur Musikschule kommen, gibt es weiter Fernunterricht, in diesem Fall meldet sich die Lehrkraft bei den Eltern
b) Können Schüler noch nicht zur Musikschule gelangen, gibt es auf Antrag (Mail an musikschule@iserlohn.de reicht) Entgelterstattung (aus organisatorischen Gründen ist dann ein Fernunterricht leider nicht möglich).
9) Die Quartalsrechnungen, die Ende Februar an alle Zahlungspflichtigen versendet werden, enthalten teilweise noch Entgelterstattungen bis Ende Februar, da die teilweise Öffnung der Musikschule ab 22.02. nicht mehr in jedem Fall in den Rechnungslauf gelangen kann. Die Unterrichtsentgelte werden ebenso wie mögliche Erstattungen ggf. mit der nächsten Quartalsrechnung Ende Mai verrechnet.
10) Die Sekretariate in Iserlohn und Letmathe und die Schulleitung der Musikschule bleiben telefonisch und per Mail weiter erreichbar. Weitere Informationen sind dort unter den Telefonnummern 02371-217 1953 und 02374-15702 erhältlich, sowie hier auf der Internetseite der Musikschule.
11) Wie stets: alle Infos stehen unter dem Vorbehalt, dass sie zwischendurch geändert werden können; Irrtümer vorbehalten.
Für alle Musikschüler: wir informieren nur noch hier auf der Homepage, weil Rund-SMSen an sämtliche Schüler recht teuer sind.
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Die Musikschule bittet darum, dass bei aller Freude über die Wiederöffnung ihrer Gebäude wegen der allgemeinen Lage der Pandemie weiterhin strikt auf die Einhaltung sämtlicher vorgeschriebenen und zusätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen geachtet wird: Abstand plus Händewaschen/Desinfektion plus großflächige transparente Raumtrenner zwischen Lehrkraft und Schüler plus Einhaltung des Wegesystems plus durchgehend Mundschutz für alle Beteiligten, der bei Blasinstrumenten und Gesang nur für den Spielvorgang oder das Singen abgesetzt werden darf. Mit diesen Vorkehrungen ist die Musikschule Iserlohn landesweit eine der sichersten Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung.
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Anmeldungen für alle Angebote der Musikschule sind jederzeit möglich: per Mail an musikschule@iserlohn.de oder per Post an Musikschule der Stadt Iserlohn, Gartenstraße 39, 58636 Iserlohn. Anmeldeformuare finden Sie beim jeweiligen Fach hier auf der homepage der Musikschule.
A) Hygiene:
B) Abstand: 1,5 Meter Abstand
C) Zusätzliche Schutzmaßnahmen im Unterrichtsraum:
Es gelten die Bedingungen der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Wie vermeide ich, von der Stadtkasse gemahnt zu werden?
Falls Sie Ihre Junirechnung noch nicht beglichen haben, sollten Sie dies besser tun, denn die Juni-Fälligkeit betrifft nur die Monate April bis Juni. Wie immer folgen die Entgelterstattungen auch für Corona-Ausfälle erst mit der jeweils folgenden Quartalsrechnung, die dann die vorige Quartalsrechnung ersetzt. Für Unterrichtesangebote, die nach dem ersten Lockdown erst ab Juni 2020 wieder starten konnten, wurde das Entgelt erst mit der Septemberrechnung erhoben. Auch Entgelterstattungen für spätere Zeiträume erfolgen frühestens mit der nächsten Quartalsrechnung, spätestens mit der ersten Rechnung des Folgejahres.
Weitere Infos folgen, sobald verfügbar - bleiben Sie gesund!
Ihre Musikschule Iserlohn