[ Events3 Highlights ]

Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Stadt Iserlohn fördert Austausch von „stromfressenden“ Haushaltsgeräten für Haushalte mit geringen Einkommen – Anträge können ab sofort gestellt werden

Der Stärkungspakt NRW macht es möglich, Haushalten mit geringen Einkommen den Austausch von Kühlgeräten oder Waschmaschinen älteren Baujahrs beziehungsweise mit sehr hohem Energieverbrauch gegen Neugeräte zu bezuschussen. Vor allem Kühlgeräte machen sich auf der Stromrechnung meist stark bemerkbar und verbrauchen mit zunehmendem Alter mehr Energie.

Wer Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung, Wohngeld oder Rente oder anderes Einkommen unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze bezieht, kann einen Antrag bei der Stadt Iserlohn stellen. Für eine Waschmaschine oder für ein Kühlgerät für einen Single- oder 2-Personen-Haushalt können bis zu 500 Euro übernommen werden. Kühlgeräte für Haushalte ab drei Personen können mit bis zu 700 Euro unterstützt werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt direkt an den Lieferanten.

Die neuen Kühlgeräte müssen mindestens ein Energieeffizienz-Label der Klasse C, Waschmaschinen der Klasse B nach den neuen Richtlinien der EU haben. Um möglichst vielen Haushalten eine Förderung zu gewähren, kann pro berechtigtem Haushalt nur ein Elektrogerät gefördert werden. Die Geräte dürfen erst nach Erhalt einer schriftlichen Zusage über die Förderung gekauft/bestellt werden. Nach Erhalt des Förderbescheides muss das beantragte Elektrogerät innerhalb von drei Wochen beschafft bzw. ein verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Die Beschaffung muss dabei ausschließlich über den hiesigen Fachhandel stattfinden, der einen Entsorgungsnachweis für das Altgerät ausstellt. Im Bedarfsfall werden zusätzlich die Lieferung und der Anschluss der Geräte von der Stadt Iserlohn übernommen.

Anträge auf Förderung können bis zum 30. November bei der Stadt Iserlohn gestellt werden. Sobald der vorhandene Fördertopf aufgebraucht ist, ist eine Zuschussgewährung nicht mehr möglich. Alle Infos und das Formular zur Antragstellung gibt es auf der Internetseite der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de. Wer keinen Internetzugang hat, kann den Antragsvordruck auch telefonisch bei der Stadt Iserlohn anfordern unter 02371 217-2011. Unter dieser Rufnummer steht zudem Petra Grieger vom Bereich Soziales für weitere Infos und Fragen gern zur Verfügung.

Foto: © Pixabay_bierfritze
Foto: © Pixabay_bierfritze