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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Stadt Iserlohn sucht eine Schiedsperson - Interessierte bitte bis 31. Oktober melden!

Die Stadt Iserlohn sucht eine Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I. Der Bezirk umfasst das westliche Stadtgebiet mit den Stadtteilen Letmathe, Oestrich, Dröschede, Untergrüne und Lössel.
Schiedspersonen müssen EU-Bürger sein, sollten im Schiedsamtsbezirk wohnen und bei Amtsantritt nicht jünger als 25 Jahre sein, aber das 75. Lebensjahr nicht vollendet haben. Sie bekleiden ein Ehrenamt und werden vom Rat der Stadt Iserlohn für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Nach der Wahl folgt die Vereidigung durch den Direktor des Amtsgerichts Iserlohn.

Schiedspersonen sind sowohl in bestimmten bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten (nachbarrechtliche Streitigkeiten, Schadensersatz oder Schmerzensgeld) als auch in einigen Strafsachen (Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung etc.) erste Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner - noch bevor ein Konflikt vor Gericht behandelt werden muss. Die Aufgabe ist es, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, um auf diese Art und Weise ein gerichtliches Vorgehen gegeneinander zu vermeiden.

Eine bestimmte fachliche Vor- oder Ausbildung ist zur Wahrnehmung des Amtes nicht erforderlich. Über den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. wird eine qualifizierte Einarbeitung garantiert. Interessierte sollten daher dazu bereit sein, an Aus‑ und Fort­bildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Kosten für diese Lehrgänge trägt die Stadt Iserlohn.

Nach dem nordrhein-westfälischen Schiedsamtsgesetz müssen sich Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt eignen und zur Streitschlichtung besonders fähig sein. Dazu gehört unter anderem die ausgeprägte Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf das Anliegen einzugehen und durch eine ruhige und entspannte Atmosphäre die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.

Über die jeweiligen Schiedsverfahren müssen Vergleichsprotokolle auf dem PC verfasst werden. Daher sollten Bewerber über einen PC und entsprechende Grundkenntnisse verfügen. Die Stadt Iserlohn weist ausdrücklich darauf hin, dass die Schiedsperson das Amt in den eigenen Räumlichkeiten ausüben soll.

Wer sich vorstellen kann, das Schiedsamt zu übernehmen, kann ab sofort bis zum 31. Oktober seine schriftliche Bewerbung an die Stadt Iserlohn,Bereich Recht, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, oder per Email an recht@iserlohn.de senden. Die Bewerbung sollte neben vollständigem Namen und Anschrift auch das Geburtsdatum und den Geburtsort, die berufliche Tätigkeit sowie eine Darstellung der Gründe für die Übernahme des Ehrenamtes enthalten.

Für weitere Fragen zum Schiedsamt und zur Bewerbung steht Katharina Homberg beim Bereich Recht (Telefon: 02371 217-1557, E-Mail: katharina.homberg@iserlohn.de) gerne zur Verfügung.

Foto: © Pixabay_geralt
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