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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Korrektur der Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren - Ermäßigung aus sozialen Gründen entfällt

Das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 9 CN 2.22) hat am 13. Juni dieses Jahres im Fall der Stadt Freiburg entschieden, dass eine „Bewohnerparkgebührensatzung“ die falsche Rechtsform sei. Bewohnerparkgebühren sind bundesrechtlich geregelte Gebühren nach dem Straßenverkehrsgesetz und daher an die Vorgaben des Bundesgesetzes gebunden. Dieses ermächtigt ausschließlich zum Erlass einer Rechtsverordnung. Auch für die Ermäßigung und den Erlass von Gebühren aus sozialen Gründen fehle die Rechtsgrundlage.

Von dieser Entscheidung war auch die „Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren“ der Stadt Iserlohn betroffen. Mit Bekanntwerden dieses Urteils hat sich auch die Stadt Iserlohn umgehend mit der Korrektur ihrer fehlerhaften Rechtsgrundlage beschäftigt und zum frühestmöglichen Termin eine „Gebührenordnung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren“ erlassen. Diese wurde vom Rat der Stadt Iserlohn in seiner Sitzung vom 26. September 2023 beschlossen und am Mittwoch, 11. Oktober, im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises veröffentlicht. Sie gilt ab sofort.

An den Gebührensätzen hat sich nichts geändert, lediglich die Ermäßigungen aus sozialen Gründen mussten aufgrund des oben genannten Urteils entfallen.

Die Anträge von Iserlohner Bürgerinnen und Bürgern wurden dennoch weiterhin bearbeitet und bewilligt, da die Gebührenhöhe gleich geblieben ist. Somit musste niemand in der Zwischenzeit auf einen Bewohnerparkausweis verzichten. Einzig die Ermäßigung aus sozialen Gründen kann nicht mehr gewährt werden und entfällt mit dieser neuen Gebührenordnung.

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