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Grundsteuer

Grundstückseigentümern wird von der Stadt Iserlohn eine Grundsteuer berechnet.

Der aktuelle Hebesatz beträgt:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 265 %
    davon allgemeiner Hebesatz: 232 %
    für Straßenreinigung und Winterdienst: 33 %
  • Grundsteuer B (sonstige Grundstücke): 496 %
    davon allgemeiner Hebesatz: 429 %
    für Straßenreinigung und Winterdienst: 67 %

Nähere Informationen zu den Steuerhebesätzen ab 1998 erhalten Sie hier.

Zur Errechnung der Grundsteuer wird der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag (beruht auf dem Einheitswert des Grundstückes) mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Die Gemeinde ist an die Festsetzung des Finanzamtes gebunden. Daher sind etwaige Einwendungen gegen die Steuerpflicht oder die Höhe des Messbetrages direkt an das Finanzamt zu richten.

Die Grundsteuerhebesätze enthalten einen Aufschlag von 33 Punkten (Grundsteuer A) und 67 Punkten (Grundsteuer B), mit dem die erforderlichen Einnahmen zur Finanzierung der Straßenreinigung und des Winterdienstes erzielt werden sollen. Da bei der früheren Finanzierung über eine Benutzungsgebühr nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen viele Grundstücke wegen ihrer Lage nicht und andere doppelt zu Gebühren herangezogen wurden, soll so eine höhere Gerechtigkeit erreicht werden.

  • Auswirkungen von Hebesatzerhöhungen am Beispiel ausgewählter Einzelfälle - Klicken Sie hier!

Ihre Ansprechpartner

Birgitt Ohm

Grundsteuer - Letmathe / Lössel birgitt.ohm@​iserlohn.de 02371/217-1515Adresse | Details

Christa Ramm

Grundsteuer - Iserlohn Straßen A - Be, Rheinen, Hennen, Drüpplingsen, Kalthof, Sümmern, Griesenbrauck, Kesbern christa.ramm@​iserlohn.de 02371/217-1513Adresse | Details

André Chlench

Grundsteuer - Iserlohn, Straßen Bi - Z chlench@​iserlohn.de 02371/217-1512Adresse | Details