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Mietpreisüberwachung

  • für den geförderten Wohnungsbau

Die Stadt Iserlohn prüft Kostenmieten bei Beanstandungen durch Mieter geförderter Wohnungen.

Ausführliche Informationen zur Mietpreisüberwachung erhalten Sie hier.

  • Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV)
  • Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)

Ihre Ansprechpartner

Frau Cao

wohnungswesen@​iserlohn.de 02371/217-2580Adresse | Details