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Ordnungsbehördliche Bestattungen

Ist ein Mensch verstorben, so obliegt es den Hinterbliebenen, eine würdige Bestattung auszurichten. Kommen die Hinterbliebenen - Ehegatte, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder - dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so erteilt der Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten den Auftrag für die Bestattung. Die Bestattungskosten werden von den Hinterbliebenen in der vorgenannten Rangfolge zurückgefordert.

Ihre Ansprechpartner

Herr Vieler

ordnungsamt@​iserlohn.de 02371/217-1612Adresse | Details

Frau Habeck

sabine.habeck@​iserlohn.de 02371/217-1630Adresse | Details

Frau Rybarski

rybarski@​iserlohn.de 02371/217-1619Adresse | Details