Seit 1. September 2010 werden auch die folgenden Veranstaltungen besteuert:
- Striptease, Peepshows, Tabledance und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführung von Filmen, die nicht gem. § 14 Abs. 2 oder 7 Jugendschutzgesetz gekennzeichnet sind.
- Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen
- Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der vorstehenden Einrichtungen, z. B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen
- Sex- und Erotikmessen
Die Veranstaltungen sind spätestens drei Werktage vor Beginn bei der Stadt Iserlohn anzumelden.
Die Steuer beträgt bei Veranstaltungen nach
- 1, 3, 5
3,00 € / Tag je angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche sowie 50,00 € je Bildschirm usw. in Nachtlokalen, Bars, Saunaclubs u. ä. je angefangenen Kalendermonat - 2
20 vom Hundert des Entgeltes - 4
pauschal 6,00 € / Tag, wobei 25 Tage je Monat zugrunde gelegt werden - wird innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Monats schriftlich nachgewiesen, dass weniger Veranstaltungstage stattgefunden haben, wird die Steuer entsprechend der nachgewiesenen Anzahl festgesetzt.