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Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024 in die Sitzung des Rates am 26. September 2023

Rede des Bürgermeisters Michael Joithe
(es gilt das gesprochene Wort)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

Kämmerer Michael Wojtek und ich legen Ihnen heute den Haushaltsplanentwurf 2024 vor, zu dem der Kämmerer im Anschluss, wie gewohnt, detailliert Stellung nehmen wird. Da der Kämmerer Ihnen die Zahlenwerke sehr klar und eindeutig darlegen wird, werde in meiner Haushaltrede nur wenige Kennziffern aufgreifen.

Ich habe meine Haushaltsreden in der Vergangenheit immer als echte Reden zum Haushalt genutzt und davon möchte ich auch heute nicht abweichen.

Daher erlauben Sie mir in diesem Jahr einige Vorbemerkungen:

In der Landes- und Bundespolitik ist es Tradition, dass Haushaltsreden von der Opposition zur Generalabrechnung mit der Regierung genutzt werden. Diese politische Gepflogenheit macht dort auch bis zu einem gewissen Grad Sinn, denn dort gibt es eine regierungstragende Parlamentsmehrheit und eine frei zusammengestellte Regierung.

Ein solches System allerdings auf die kommunale Ebene zu transferieren, ist dagegen wenig sinnvoll. Es gibt keine Regierung, keine echte Opposition, manchmal nicht mal klare Ratsmehrheiten und Bürgermeister, Verwaltung und Rat sitzen gemeinsam in einem Boot, um die besten Lösungen für die jeweilige Stadt zu entwickeln. Sich gegenseitig zu beschimpfen bringt niemandem etwas und schon gar nicht bringt es eine Stadt vorwärts.

Im Gegenteil, „sich am Bürgermeister“ abzuarbeiten, weil dieser nicht der eigenen, ja vielleicht nicht mal einer etablierten Partei angehört, führt auf Dauer auch zu Frust in den eigenen Reihen und am Ende zu einer Spaltung.

Wer ganz sicher für solche parteitaktischen Manöver kein Verständnis hat, sind die Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Vertreterinnen und Vertreter nämlich nicht gewählt haben, um sich mit sich selbst zu beschäftigen, sondern im günstigsten Fall – auch im Streit um die Sache - die besten Ergebnisse für die Stadt zu erarbeiten.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, das Rat und Verwaltung kooperativ zusammenarbeiten.

Wenn allerdings im Kampf gegen den Bürgermeister die komplette Verwaltung permanent ins Visier genommen wird, weil dieser als Verwaltungschef ja am Ende irgendwie für alles und jeden die Verantwortung hat, dann wird es unverantwortlich.

Mal davon abgesehen, dass ein Bürgermeister natürlich nicht am Ende für jede fachliche Entscheidung oder jedes Problem in ihm nicht direkt unterstehenden Abteilungen persönlich verantwortlich ist, verdienen es auch die Kolleginnen und Kollegen mit Respekt behandelt zu werden.

Genau dieser Respekt vor dem Menschen hinter dem Amt, hinter der Funktion lässt so mache politische Anfrage oder so mancher politischer Antrag durch die gewählten Worte leider vermissen. Gleiches gilt für den Umgang mit der Verwaltung in Gremien und Ausschüssen…mal mehr, mal weniger. Auch berechtigte Kritik kann man in vernünftiger Art und Weise vortragen.

In einer Zeit, wo sich durch Fachkräftemangel auch die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltungen jederzeit ihren Arbeitgeber aussuchen können, muss man auch kritisch hinterfragen, ob ein solches Verhalten nicht auch eine Mitschuld daran hat, dass Stellen nicht oder kaum zu besetzen sind.

Ich habe meine Worte bewusst sehr allgemein gehalten und ich unterstelle grundsätzlichen allen Mitgliedern im Rat der Stadt Iserlohn, dass sie das Beste für die Stadt wollen. Dennoch möchte mit meinen Worten zum Nachdenken anregen, ob alle wirklich immer im Interesse unserer Stadt und unserer Bürgerinnen und Bürger auf dem richtigen Weg sind.

Jetzt lassen Sie uns aber über den Haushalt 2024 reden, ein Thema, welches leider auch nicht viel angenehmer ist, als meine Vorbemerkungen.

Da der Kämmerer Ihnen detaillierte Informationen zum Haushalt geben wird, werde ich mich nach diesen Vorbemerkungen in diesem Jahr etwas kürzer fassen und nur auf einige sehr wichtige Themen eingehen.

35 Millionen – um rund 35 Millionen hat sich die Haushaltslage für das Jahr 2024 vom Plan aus dem letzten Jahr bis zum Entwurf 2024 verschlechtert!

35 Millionen sind beinahe 10% unseres gesamten Haushalts!

35 Millionen entstanden durch Effekte, auf die wir, auf die die Stadt Iserlohn KEINEN Einfluss hat! Ausschließlich externe Faktoren haben zu dieser Verschlechterung geführt.

Ob Zinszahlungen, die plötzlich die Verschuldung wieder spürbar machen, der Wegfall der Isolationsmöglichkeit von durch Corona und Ukrainekrieg bedingten Kosten, eine massive Erhöhung der Kreisumlage, die substanzielle Reduzierung der Schlüsselzuweisungen oder ein zwar verständlicher, aber für den Haushalt schmerzlicher Tarifabschluss…all das reißt tiefe Löcher in unsere Haushaltsplanungen.

35 Millionen, dagegen kann man nicht mehr ansparen!

Der jetzt vorliegende Haushaltsentwurf war aus vielerlei Hinsicht eine große Herausforderung und ist gleichzeitig so unsicher, wie wahrscheinlich nie zuvor.

Sehr viele Kommunen, auch im Märkischen Kreis, haben den Haushalt 2024 noch nicht eingebracht und warten darauf, dass vom Land oder vom Bund noch neue Regelungen, Erleichterungen oder zusätzliche Mittel kommen, weil die Enden einfach nicht mehr zusammenzubringen sind.

Wir haben die Enden noch einmal zusammen bekommen, weshalb wir Ihnen heute einen Haushaltsentwurf vorlegen können, dabei ist der letzte Haushaltsbeschluss für 2023 gerade einmal rund 6 Monate her, weil wir den letzten Haushalt wegen massiv verspäteter Zahlen vom Land nur mit erheblicher Verspätung einbringen konnten.

Trotz wieder sehr spät vorliegender Zahlen aus Düsseldorf haben wir es geschafft einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der so gerade eben die Schwelle zur Haushaltssicherung unterschreitet.
Dafür möchte ich mich bei allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen aus allen Teilen der Verwaltung herzlich bedanken. Die Haushaltsgespräche in allen Ressorts waren sehr intensiv und ganz sicher nicht schön für alle Beteiligten.

Ich bedanke mich bei Michael Wojtek und seinem Team für die erneut anspruchsvolle Arbeit, unter den aktuellen Bedingungen einen Haushaltsplan zu entwerfen, der uns trotz der erwähnten zahllosen externen Effekte, nicht direkt in einen Nothaushalt führt.

Nun liegt Ihnen also ein Haushaltsentwurf vor, der bei einem gesamten Volumen von rund 380 Mio. Euro gerader einmal um rund 260.000 Euro an der Haushaltssicherungsschwelle vorbeischrammt.

Und doch - wenn man ehrlich ist - ist dieser Entwurf schon längst das Papier nicht mehr wert, auf dem er gedruckt ist.

Denn nicht nur, dass die Zahlen vom Land wieder viele Wochen später als üblich zur Verfügung standen, nein, man hat sich auch noch verrechnet….an mehreren Stellen!

Nachdem die Haushaltsaufstellung abgeschlossen war, erreichte uns zum Beispiel die Nachricht, dass man leider im Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 falsche Zahlen veröffentlich hat, wodurch die Schlüsselzuweisungen für die Stadt Iserlohn weitere rund 670 T€ niedriger ausfallen als bisher angegeben. In Summe mehr als 7 Mio. € weniger als noch im letzten Jahr für 2024 prognostiziert. Auch die Verteilung der kommunalen Anteile an Einkommens- und Umsatzsteuer fällt noch einmal schlechter als erwartet.

Zusammen mit weiteren in der Zwischenzeit in verschiedenen Ausschüssen getroffenen Entscheidungen haben wir seit der Erstellung des Haushaltsentwurfs bereits eine Verschlechterung von über 2 Mio. Euro zu berücksichtigen.

Der Haushalt 2024 bleibt bis zur Verabschiedung sehr dynamisch, da auch auf der Kreisebene das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

Mit der Verabschiedung des Haushalts, wahrscheinlich im Dezember, stellen wir gemeinsam wichtige Weichen für die weiteren Entwicklungen in Iserlohn. Disziplin und kritische Betrachtung aller Aufgaben und Projekte bleiben unausweichlich!

Dies gilt umso mehr, da die Haushaltssicherungsschwelle nur deshalb im Entwurf nicht gerissen wurde, weil eine Grundsteuererhöhung um rund 6 Mio. € bereits eingepreist wurde. Ohne eine Erhöhung der Grundsteuer B wären wir nicht in der Lage gewesen auf die mehr als 35 Mio. € externen Effekte zu reagieren und das, obwohl die Belastungen unserer Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren bereits massiv gestiegen sind.

Dabei müssen wir uns aber vor Augen führen, dass die Grundsteuern in unserer Waldstadt mit die niedrigsten im Märkischen Kreis sind, seit 2011 nicht mehr erhöht wurden und wir nach der Erhöhung immer noch im gesunden Mittelfeld sein werden, insbesondere, wenn man davon ausgehen muss, dass auch andere Kommunen um eine Erhöhung nicht herumkommen werden.

Zum Jahr 2023 haben insgesamt 105 Gemeinden in NRW die Hebesätze der Grundsteuer B erhöht, nachdem es 2022 mit 102 Gemeinden ähnlich viele waren. Wie viele im Jahr 2024 diesen Schritt so wie wir vollziehen müssen, werden wir in den nächsten Monaten sehen.

Trotzdem schmerzt eine Erhöhung von 8,70 € pro Monat bei einer typischen Etagenwohnung bzw. 18,50 € pro Monat für das typische Einfamilienhaus und niemand hat sich diese Entscheidung leicht gemacht.

Im Gegenteil, noch im letzten Jahr waren wir sehr froh, dass wir die damals bereits eingeplante Erhöhung noch einmal verschieben konnten.

Heute können wir nur bei unseren Bürgerinnen und Bürgern um Verständnis werben, dass wir die Handlungsfähigkeit unserer Stadt nur mit einer moderaten Erhöhung sichern können, sollte es nicht zu Nachbesserungen bei der Kommunalfinanzierung durch das Land kommen.

Gegen 35 Mio € externe Effekte kann man nicht mehr ansparen….

Sprechen müssen wir an dieser Stelle aber auch über die Rolle des Märkischen Kreises.

Der Kreishaushalt ist umlagefinanziert, was bedeutet, dass die 15 kreisangehörigen Kommunen den Haushalt über Umlagen mitfinanzieren müssen. Als größte Stadt im Märkischen Kreis ist Iserlohn mit rund einem Viertel auch der größte Zahler im MK.

Die Kreisumlage für unsere Waldstadt steigt nach aktuellen Planungen vom Haushaltsansatz 2023 zum Entwurf 2024 um rund 13 Mio. € auf nunmehr 83 Mio. € an und für 2025 sind bereits weitere 10 Mio. € Anstieg prognostiziert.

Im Vorfeld zur sogenannten Benehmensherstellung des Kreises mit den kreisangehörigen Kommunen haben daher die Bürgermeister im Märkischen Kreis in einem gemeinsamen Schreiben an Herrn Landrat Marco Voge klargestellt, dass die geplante Anhebung der Kreisumlage die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Kommunen massiv gefährdet.

Eine Steigerung des Hebesatzes um 4,63 Hebesatzpunkte sowie eine Steigerung des Umlagebedarfes um fast 50 Mio. führt nach Auffassung aller Bürgermeister zu einer deutlichen und nicht hinnehmbaren Einschränkung der Handlungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen.

Da der Kreis, in Zeiten wo den Kommunen das Wasser bis zum Hals steht, noch über eine Ausgleichrücklage verfügt, ist diese sehr viel stärker zu berücksichtigen, als aktuell vorgesehen. Daher appelliere ich an alle Ratsmitglieder, die auch im Kreistag sitzen, hier im Sinne der Kommunen umzusteuern.

Der Kämmerer wird Sie im Anschluss noch sehr viel detaillierter durch die Zahlenwerke des Haushaltsplans 2024 führen, weshalb ich mit Blick auf Uhr und Tagesordnung langsam zu einem Ende kommen werde.

Die Herausforderungen vor denen wir jenseits der finanziellen Situation stehen, sind unverändert die gleichen wie noch vor neun Monaten als wir den Haushalt 2023 eingebracht haben.

Ich verweise daher an dieser Stelle ergänzend auf meine Ausführungen aus Dezember 2022.

Die vielfältigen Auswirkungen des Ukrainekrieges – ob Flüchtlinge oder Energiepreiskrise – die großen städtebaulichen Projekte, allen voran der Schillerplatz, aber auch die vielen weiteren großen und kleineren Baustellen bei den Feuerwehrgebäuden, den Schul- und OGS-Bauten oder am Wissenscampus, werden uns nicht nur 2024, sondern mindestens die gesamte nächste Dekade vor große Herausforderungen stellen, die wir nur gemeinsam lösen können.

Eine echte Herausforderung bleibt auch weiterhin die Unterbringung der Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung.

Die Verwaltungsabläufe werden durch die vielzähligen Standorte der Kernverwaltung im Stadtgebiet massiv beeinträchtigt. Auch dazu habe ich in meiner letzten Haushaltsrede bereits ausführlich berichtet.

Inzwischen ist das Stadthaus Bömberg als neuer Verwaltungsstandort nahezu vollständig bezogen und die Umbauarbeiten im ehemaligen Rathaus 2 können beginnen.

Rathaus 1 wird hoffentlich zu Beginn des kommenden Jahres endlich leergezogen werden und die Umzüge, die immer noch für viele Kolleginnen und Kollegen an der Tagesordnung sind, finden hoffentlich in ersten Jahreshälfte 2024 ein Ende.

Vor einer großen Herausforderung stehen wir dabei aber immer noch, denn der zur Verfügung stehende Raum reicht leider nicht aus, um alle Verwaltungseinheiten und Fraktionsbüros vernünftig unterzubringen. Daher sind wir aktuell immer noch dabei weitere, zusätzliche Räumlichkeiten zu prüfen.

Wir muten unseren Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung mit den Umzügen und der in vielen Fällen noch immer unklaren Situation der zukünftigen Arbeitsorte eine Menge zu.

Dafür möchte ich mich auch an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung noch einmal herzlich bedanken.

Ich bin mir sehr bewusst darüber, was Sie alle für unsere Stadt leisten.

2024 sollte zumindest zum Ende des Jahres von einer neuen Normalität geprägt sein und die Standortverteilung sollte für die nächsten 10-12 Jahre stabil bleiben. Nur so können sich die Abläufe ein wenig normalisieren und neue organisatorische und strukturelle Realitäten etablieren.

Meine Damen und Herren,

meine Unterschrift unter dem Ihnen vorliegenden Haushaltsentwurfs ist mir auch in diesem Jahr nicht leichtgefallen, denn von einem ausgeglichenen Haushalt sind wir weiter entfernt als je zuvor.

Nehmen wir aber die rund 35 Mio. € externe Effekte hinzu, ist es schon eine Leistung, heute einen genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf vorzulegen.

Immerhin etwas, was sehr viele Kommunen aktuell nicht leisten können und weiterhin abwarten, was vom Land und vom Bund kommt.

Land und Bund sind dabei gute Stichworte. Solange der Bund und zum Teil auch das Land nicht endlich dem Konnexitätsprinzip folgen und stattdessen immer neue Leistungen bestellen, die am Ende die Städte und Gemeinden zahlen müssen, bleibt die Haushaltskonsolidierung zumindest in den Planrechnungen ein nahezu hoffnungsloses Unterfangen.

Städte und Gemeinden tragen den größten Teil der öffentlichen Investitionen, doch ihre Finanzausstattung ist und bleibt miserabel.

Der Verbundsatz der Kommunen im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) ist der Anteil, den die Kommunen am Aufkommen der Steuereinnahmen aus Gemeinschafts- und Grunderwerbssteuern des Landes NRW erhalten. Dieser Verbundsatz ist mit 23% viel zu niedrig angesetzt und bedarf dringend einer Reform.

Auch die jüngst vorgelegten Eckwerte zur Altschulden-Übernahme durch Land und Bund lassen eine nachhaltige Lösungsstrategie bis dato noch nicht erkennen.

Der Vorschlag sieht vor, dass das Land zwar die Hälfte der Liquiditätskredite von besonders belastenden Kommunen übernimmt, aber die Zins- und Tilgungszahlungen dann aus dem Grunderwerbssteueraufkommen abziehen will.

Das Land würde dafür also keine eigenen Mittel zur Verfügung stellen, sondern auf Mittel zurückgreifen, die eigentlich den Kommunen zur Verfügung stehen sollten. Ein billiger Taschenspielertrick!

Der einzige Ausweg, den Kommunalhaushalten wirklich zu helfen, wäre die Schuldentilgung aus anderen Töpfen zu finanzieren und den Kommunen über die Anhebung des Verbundsatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz endlich zusätzliche Gelder zukommen zu lassen.

Ich fordere die Vertreter der regierungstragenden Parteien in Land und Bund auf, nutzen Sie ihren innerparteilichen Einfluss, dass es hier endlich zu Entscheidungen FÜR die Kommunen in unserem Land kommt.

Die Zeit der Lippenbekenntnisse muss vorbei sein, wir brauchen endlich klare Signale zur Stärkung der Kommunen!

Schließen möchte ich meine diesjährige Haushaltsrede nun aber gerne mit einer positiven Information.

Nach den Jahren 2021 und 2022 sieht es aktuell danach aus, dass wir auch das Jahr 2023 mit einer schwarzen Null oder vielleicht sogar einem Überschuss abschließen können.

Der Grund dafür sind allerdings nicht extrem weitgehende Sparbemühungen – auch wenn die verwaltungsinternen Konsolidierungen neben den Einsparungen durch nicht besetzte Personalstellen einen Teil dazu beitragen - sondern die weit über das geplante und erwartbare Maß hinaus sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfs waren bereits Rekord-Erträge in Höhe von rd. 95 Mio. Euro verbucht worden.

Erfahrungsgemäß kommt es zum Ende des Jahres noch zu Bereinigungen, die sich negativ auf das Jahresergebnis auswirken können.

Daher ist in einer vorsichtigen Prognose unter Einbeziehung der Orientierungsdaten ein Planwert für das Jahr 2024 in Höhe von 88,5 Mio. Euro im vorliegenden Entwurf vorgesehen.

Auch dieser positiven Entwicklung ist es zu verdanken, dass wir einen Haushaltsentwurf unterhalb der Haushaltssicherungsschwelle vorlegen können, weshalb die Stadt Iserlohn allen steuerzahlenden Unternehmen sehr dankbar ist, dass sie Ihren Beitrag Jahr für Jahr leisten!

Wir sind uns natürlich sehr bewusst, dass wir nicht jedes Jahr mit neuen Einnahmerekorden rechnen dürfen und dass auch Iserlohn dem Trend nicht auf Dauer trotzen kann. Sinkende Gewerbesteuern können zukünftig nicht ausgeschlossen werden.

Liebe Ratsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,

der vorliegende Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 und die mittelfristige Finanzplanung sprechen eine klare Sprache – wir sind an einem Scheideweg angekommen.

Tatsächlich sind wir an einem Punkt angelangt, wo wir auf weitere, auf zusätzliche Leistungen, Ideen und Projekte verzichten müssen, um das sehr hohe Niveau, insbesondere bei Bildung, Sport und Kultur, zu halten und gleichzeitig die großen Infrastrukturprojekte zu ermöglichen.

Wir müssen bis Dezember zum Beschluss des Haushalts noch einige Hürden nehmen und dürfen uns nicht darauf verlassen, dass vom Land oder vom Bund die dringend benötigte Hilfe kommt.

Wir sind es unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig, dass wir alle gemeinsam kooperativ zusammenarbeiten und ein klares Signal der Geschlossenheit in diesen für die Bürgerinnen und Bürger unsicheren Zeiten senden, wenn wir nicht die Extreme stärken wollen. Alle demokratischen Kräfte sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein, dass unser aller Verhalten, der Umgang miteinander, Auswirkungen auf die ganze Gesellschaft haben wird.

Lassen Sie uns gemeinsam den Weg weiter gehen und unsere tolle Waldstadt zusammen zukunftsfest gestalten.

Herzlichen Dank!

Rede des Kämmerers Michael Wojtek
(es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Haushalte der letzten Jahre waren geprägt durch wechselnde Krisenszenarien, die die kommunalen Haushalte vor stets neue Herausforderungen gestellt haben. Diese Herausforderungen konnten mit dem Blick auf die Vergangenheit mit hohem gemeinsamem Engagement, ausgeprägter Fachlichkeit und einem großen Kurshaltewillen ohne gravierende Einschränkungen oder gar Haushaltsnotlagen bewältigt werden.

Der Haushalt der Stadt Iserlohn für das Jahr 2024 ist jedoch in Bezug auf die Rahmenbedingungen erheblich anders. Frei nach dem Motto, vom Staat oder der Kommune Sparsamkeit im Allgemeinen, jedoch Freigebigkeit im Besonderen zu erwarten, ist der Haushalt des nächsten Jahres und der kommenden Jahre insbesondere durch externe Faktoren an den äußersten Rand der Belastbarkeit gebracht worden.

Die Vorgabe aus dem Jahr 2023 sah ein Defizit von 13,7 Mio. € für das Jahr 2024 vor. Diese Zielmarke konnte durch strenge interne Vorgaben, eine konsequente Haushaltskontrolle, trotz erheblicher zusätzlicher Mittelanmeldungen der Ressorts in der Größenordnung von rund 5 Mio. €, durch Haushaltsgespräche und im Konsens mit den Ressorts im Gesamtvolumen des Haushalts 2024 wieder eingespart werden. Im Klartext bedeutet dies, dass die Stadt Iserlohn aus ihrer pflichtigen und freiwilligen Aufgabenerfüllung zum Haushaltsentwurf 2024 keine signifikante Mehrbelastung entstehen lassen hat. Die Verpflichtung einen genehmigungsfähigen Haushalt in Eigenverantwortung, also durch selbst direkt kommunal beeinflussbare Stellgrößen vorzulegen, konnte erfüllt werden.

Dennoch steht die Stadt Iserlohn mit dem Haushalt 2024 vor ihrer größten finanziellen Herausforderung mindestens seit Einführung der kommunalen Doppik im Jahr 2008, wenn nicht sogar der letzten Jahrzehnte.

Die spontane Abkehr des Kommunalministeriums von der bilanziellen Isolationsmöglichkeit. Zusätzliche Belastung 11,2 Mio. €. Die enorme Anhebung der Kreisumlage mit einer zusätzlichen Belastung von rund 8 Mio. €. Der deutliche Rückgang der Schlüsselzuweisungen in der Größenordnung von rund 6,2 Mio. €. Höhere Umlageanforderungen des SIH von rund 2,6 Mio. €. Und hier seien nur die markantesten Veränderungen genannt, führen neben höheren Aufwendungen für Zinsen und Personal zu einer weiteren Verschlechterung im Haushaltsentwurf 2024 der Stadt Iserlohn von mehr als 35 Mio. €.

Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 hätte damit ein Gesamtdefizit von rund 50 Mio. € erreicht und wäre nicht mehr genehmigungsfähig. Die Stadt Iserlohn würde bis auf Weiteres der Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unterliegen. Die Haushaltsführung könnte nur mit erheblichen Einschnitten erfolgen. Der Haushalt wäre innerhalb der nächsten 10 Jahre auf 0 auszugleichen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Einsparung von 50 Mio. € bei in der Mittelfrist weiterhin exponentiell steigenden Kosten ist ohne Unterstützung von Land und Bund kommunal nicht zu leisten.

Lediglich die ausgeglichenen Haushalte 2021 und 2022, die Aussicht auf einen weiteren Ausgleich in 2023 sowie der außergewöhnlich gute Stand der Gewerbesteuer 2023 von rund 98,5 Mio. € zum Zeitpunkt der Einbringung des Haushaltsentwurfes ermöglicht bei Akzeptanz dieser strategischen Ausrichtung unter fachlichen und kaufmännisch vorsichtigen Einschätzungen im bewährten Maße unter Hinzurechnungen eine Grundsteuererhöhung von 6 Mio. € die Genehmigungsfähigkeit zu erreichen.

Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 sieht daher ein Defizit von 17,2 Mio. € knapp unter der Haushaltssicherungsgrenze vor.

Gesamtsumme der Steuererträge

Die Gesamtsumme der Steuererträge erhöht sich um 29,3 Mio. € auf 176,2 Mio. € und erreicht damit einen bisher nicht gekannten Höchststand.

Gewerbesteuer

Der deutliche Anstieg der Gesamtsteuererträge ist massiv durch den starken Anstieg der Gewerbesteuer getragen. Die Gewerbesteuer wurde auf Basis der aktuellen Orientierungsdaten mit einem Sicherheitsabschlag, bereinigt um die Iserlohner Besonderheiten, in Höhe von 88,5 Mio. € für das Haushaltsjahr 2024 geplant. Der zuletzt im Jahr 2022 erreichte Höchstwert von 74,7 Mio. € wird somit um 13,8 Mio. € übertroffen. Diese positive Erwartung wird getragen durch die sowohl in 2021, 2022 und bisher in 2023 erreichten Gewerbesteuereinnahmen. Die deutliche seit dem Jahr 2021 einsetzende Erholung der Gewerbesteuereinnahmen setzt sich somit aktuell mit steigender Dynamik fort. Die Analyse der Veranlagungsdaten lässt weiterhin den Schluss zu, dass es sich dabei um weitere Nachholeffekte aus den Krisenjahren 2021 und 2022 handelt. Die in der mittelfristigen Finanzplanung dargestellten weiteren Anstiege der Gewerbesteuer beruhen vollständig auf den Vorgaben der aktuellsten Orientierungsdaten in Bezug auf die Steuereinnahmen.

Einkommensteuer

Die Entwicklung der Einkommensteueranteile zeigt für das Jahr 2024 eine Steigerung um 2,9 Mio. € auf 48,8 Mio. €. Die weitere lineare Steigerung der Einkommensteueranteile im mittelfristigen Planungszeitraum wurde entsprechend der Steuerschätzung für die Folgejahre berücksichtigt.

Schlüsselzuweisungen

Die Schlüsselzuweisung als weitere bedeutende Einnahmequelle der Stadt Iserlohn fällt erstmals seit 2019 deutlich auf das Niveau von 51,6 Mio. €. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung aus dem Jahr 2023 beträgt der Rückgang im Haushaltsentwurf bisher 6,2 Mio. €. Die phasenversetzten Mittelzuflüsse der Schlüsselzuweisungen orientieren sich bekanntlich im Wesentlichen an dem fiktiven Finanzbedarf der jeweiligen Kommune im Verhältnis zu der Finanzlage und Kraft aller anderen Kommunen im Gesamtverbund. Die in den letzten 3 Jahren stark einsetzende Erholung der Steuereinnahmen der Stadt Iserlohn wirkt sich bereits jetzt im Jahr 2024 mindernd insbesondere aufgrund der hohen Steuereinnahmen des Jahres 2023 und in der weiteren mittelfristigen Finanzplanung voraussichtlich erheblich dämpfend auf die zukünftigen Zuweisungen aus.

Die Kreisumlage

Der Hebesatz der Kreisumlage ist mit 42,24 % gegenüber dem Vorjahr gravierend gestiegen. Eine zusätzliche Haushaltsbelastung von 12,3 Mio. € gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 und eine zusätzliche Belastung gegenüber der bisherigen Finanzplanung von rund 8 Mio. € ist im Lichte der eigenen Einsparbemühungen nicht hinreichend verständlich. Ein zusätzlicher Finanzbedarf von rund 100 Mio. € bis zum Jahr 2027. Eine steigende Haushaltsbelastung nur für die Stadt Iserlohn von 26,2 Mio. € ist weder akzeptabel noch hinnehmbar.

Die sozialen Lasten, die durch die LWL-Umlage aus dem Bundesteilhabegesetz in die Kreishaushalte branden. Eigene gestiegene Sozialaufwendungen des Kreises beispielhaft im Jugendamtsbereich, der nicht bezahlbare ökologische Umbau oder Transformationsprozess des öffentlichen Nahverkehrs, die ausufernden finanziellen Rettungsbemühungen kommunaler Krankenhausstrukturen des Kreises bringen das sprichwörtlich eigentlich leere Fass der kommunalen Haushalte vollends zum Überlaufen.

Der zusätzliche Finanzbedarf des Kreises kann in diesem Ausmaß nicht weiter durch kommunale Haushalte im Allgemeinen oder insbesondere durch die Stadt Iserlohn getragen werden.

Die Anhebung der Kreisumlage von 26,2 Mio. € in der mittelfristigen Finanzplanung würde die Verdreifachung des Hebesatzes der Grundsteuer notwendig machen. Ein Hebesatz von deutlich über 1.000 Hebesatzpunkten wäre nicht nur ein fernes Schreckgespenst, sondern in kürzester Zeit bittere Realität.

Im Rahmen der Benehmensherstellung haben die Kämmerer der kreisangehörigen Kommunen daher nachdrücklich eingefordert, dass der Kreis seine immer noch vorhandene Ausgleichsrücklage vollumfänglich zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen einsetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Anbetracht dieser Rahmenbedingungen, und hier trage ich ja gerade lediglich zu einer belastenden externen Position vor, kann dies nur unweigerlich dazu führen, dass wir finanziell die weiße Flagge schwenken werden müssen. Dieser zusätzliche Finanzbedarf kann kommunal nicht aufgefangen werden.

Hier sind Bund und Land in der dringenden Pflicht die verordneten Aufgaben auch zu bezahlen. Die Alternative heißt: Alle Last weiterhin auf dem Rücken der Bürger zu verteilen und dies kann unter keinen Umständen richtig sein.

Die Personalkosten

Die Personalkosten im Jahr 2024 steigen um 4 Mio. € auf 93 Mio. € Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sind in Bezug auf die tariflich Beschäftigten abgeschlossen. Vereinbart wurde ein Mix aus 3.000 € Inflationsausgleichsprämie, ein Sockelbetrag in Höhe von 200 € sowie ab dem 01. März 2024 eine Erhöhung der Gehälter um 5,5 %. Aufgrund bis dato fehlender technisch belastbarer Hochrechnungsmöglichkeiten der Personalsoftware wurde der Personalaufwand der Beschäftigten mit 11 % gesteigert. Im Durchschnitt entspricht diese Steigerung der Umsetzung des Tarifvertrages. Diese Steigerungen führen aktuell zu einem voraussichtlichen Personalaufwand inklusive der Rückstellung für Pension und Beihilfe und Versorgung von rd. 93 Mio. €.

Die Beamtenbesoldung ist gekoppelt an den Tarifvertrag für die Länder. Die Tarifverhandlungen beginnen Ende Oktober 2023. Für die Planung 2024 wird davon ausgegangen, dass das Ergebnis der Verhandlungen analog zum Tarifvertrag eine Steigerung der Besoldung in Höhe von 10 % ergeben wird.

Um auch hier der Verpflichtung nachzukommen, einen genehmigungsfähigen Haushalt in Eigenverantwortung aufzustellen, weist der Stellenplan im Haushaltsentwurf 2024 einen Rückgang um 2,7 Stellen aus.

Kassenkredite

Die Kassenkredite konnten im weiterhin schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld im Jahr 2022 auf einem Niveau von 83,4 Mio. € gehalten werden. Die Stadt Iserlohn hat damit den in vielen Vorjahren vollzogenen Weg der Vermeidung von neuen Kassenkrediten auch im Jahr 2022 fortgesetzt und musste lediglich stichtagsbezogen einen Anstieg um 2,9 Mio. € hinnehmen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung beträgt der Stand der Kassenkredite 81,4 Mio. € Nach dem aktuellen Planungsverlauf werden für das Jahr 2024 im Vergleich zum letzten Höchststand 2020 3,3 Mio. € weniger benötigt. In der mittelfristigen Finanzplanung steigt der weitere Liquiditäts- und Kreditbedarf bis zum Jahr 2027 auf insgesamt 104,9 Mio. €.

Aufgrund des steigenden Zinsniveaus ist zum Zeitpunkt der Planung von einer Zinsbelastung für Liquiditätskredite in Höhe von 4,83 Mio. € im Jahr 2024 auszugehen.

Investitionskredite

Das Investitionsvolumen der Stadt Iserlohn beträgt im Kernhaushalt zum Stand des Haushaltsentwurfes 29,47 Mio. €. Unter Einbeziehung der kommunalen Eigenbetriebe beziffert sich das Gesamtvolumen der Investitionsvorhaben auf 48,46 Mio. € im Jahr 2024.

Die Investitionskredite im städtischen Haushalt einschließlich der Eigenbetriebe belaufen sich zum Stand 31.12.2022 auf 259,3 Mio. €. Der fördermittelbereinigte Kreditbedarf der Stadt Iserlohn ohne Eigenbetriebe beträgt bisher 12,0 Mio. €. Der deutliche Anstieg des Kreditbedarfs in der mittelfristigen Finanzplanung beruht auf einem stark erhöhten Kreditbedarf in Bezug auf die weiteren Planungen des Schillerplatz-Areals und weitere große Bauvorhaben. Der Kreditbedarf wird auf Grundlage der Mittelanmeldungen bis zum Jahr 2027 auf voraussichtlich 400,1 Mio. € steigen.

Gesamtbild

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihnen in meinen Ausführungen zum Haushalt in aller gebotenen Kürze einer Haushaltsrede einen groben Überblick über die doch äußerst bedrückenden Aussichten für das Haushaltsjahr 2024 gegeben. Diese Aussichten, vielmehr die Rahmenbedingungen, sind so markant schlecht, dass es bei einem Nichthandeln der Bundes- und Landesregierung ein weiter so nicht mehr geben kann.

Die zuvor skizzierten zusätzlichen Haushaltsbelastungen sind wie so oft nur die Spitze des Eisbergs. Welche weiteren Belastungen werden auf kommunale Haushalte kurz und mittelfristig zukommen? Was ändert sich an den destruktiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die wir nicht erst seit kurzem wahrnehmen? Wer bezahlt die zusätzlichen Aufgaben, die uns auf kommunaler Ebene übertragen werden? Woher soll das Geld für diese nicht mehr begreifbare Ausgabenflut überhaupt noch kommen?

Diese Fragen und noch viele mehr können kommunal nicht beantwortet werden. Das Stichwort ist wie so oft Konnexität, wer bestellt bezahlt auch! Grundsätzlich eine sehr lebensnahe Wahrheit, die im Finanzausgleich zwischen Bund, Land und Kommune jedoch immer weniger eine Rolle spielt. Die im Grundgesetz verankerte zumindest abstrakte Finanzausstattungsgarantie der Kommunen, oder die vielmehr gemeinte Mindestausstattungsgarantie in Bezug auf die Gewährleistung der Selbstverwaltung auf Grundlage einer zugestandenen finanziellen Eigenverantwortung, sollte solche Situationen, die wir hier in Iserlohn und viele anderen Kommunen Land auf Land ab gerade erleben, vermeiden. Doch wer beschäftigt sich auf Bundes- und Landesebene gern mit Garantien und Pflichten, zumal die kommunalen Vertreter nicht aufhören den Finger in die Wunde zu legen.

Der Ruf nach mehr Geld kann nicht mit gesetzlicher Bilanzmanipulation beantwortet werden. Die reale Warnung, kommunale Pflichtaufgaben aufgrund der weitreichenden Unterfinanzierung nicht weiter wahrnehmen zu können, kann nicht mit der Idee, Abschreibung in kommunalen Abschlüssen auszusetzen, beantwortet werden.

Es bleibt trotz aller taktischen Manöver von Bundes- und Landesministerien dabei! Es fehlt an Geld und die bereits jetzt deutlich erkennbaren zusätzlichen Lasten können kommunal nicht ausgeglichen werden.

Die Haushaltslage ist extrem angespannt. Die Genehmigungsfähigkeit bleibt aufgrund schon jetzt erkennbarer weiterer millionenschwerer Belastungen fraglich. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen, dass alle Bemühungen, und seien sie noch so ambitioniert, am Ende eine Rückführung des Defizits in einen genehmigungsfähigen Bereich nicht bewirken können. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes mit dann deutlich höheren Belastungen für die Bürger und massiven Einschränkungen der Leistungsfähigkeit der Stadt Iserlohn wäre die dann nicht vermeidbare Folge.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es lohnt sich zu kämpfen. Geben Sie nicht auf, auch wenn das Lastenbündel eine erdrückende Wirkung entfaltet. Noch besteht die Möglichkeit das Schlimmste abzuwenden. Es wird wie immer darauf ankommen, einen Ausgleich zwischen Wunsch und Wirklichkeit im Einklang mit der Leistungsfähigkeit der Stadt Iserlohn zu erreichen.

Wir werden in Anbetracht der Aufgabe im Rahmen der bestehenden Formate wie die Kleine Kommission Finanzen, dem Finanzausschuss und anderer Gremien über den aktuellen Stand der Haushaltsplanung 2024 informieren. Bitte bewerten Sie die kommenden unvermeidbaren Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung der Verwaltung sorgsam, um den notwendigen eigenverantwortlichen Anteil zur Beibehaltung der kommunalen Finanzautonomie zu leisten. Auch jetzt wird es wieder notwendig sein, politische Zielsetzungen, Programme und Wünsche mehrheitlich zum Wohle der Stadt Iserlohn zurückzustellen, um einen weiterhin gemeinsam getragenen Weg zu beschreiten, eine mögliche Haushaltssicherung zu vermeiden. Denn es geht wie immer um nicht mehr oder weniger als die finanzielle Zukunft der Stadt Iserlohn.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Rede des Kämmerers inkl. Grafiken