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Allgemeines zur Schöffenwahl

Schöffinnen und Schöffen sollen als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken. Sie wirken an der Strafrechtspflege mit und sind, wie die Berufsrichter, nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt nicht an Weisungen gebunden. Sie bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung und das Urteil ein.

Sie urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen ebenso wie die Berufsrichter die gleiche Verantwortung für die verfahrensbeendenden Entscheidungen wie Freispruch oder Verurteilung. Die Schöffinnen und Schöffen haben das Fragerecht an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige; sie sind an den Beratungen und Abstimmungen während der Hauptverhandlung zu beteiligen.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Sie dürfen sich weder von Sympathie noch von Abneigung beeinflussen lassen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch Verschwiegenheit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Für die aktuelle Amtsperiode musste die Stadt Iserlohn eine Vorschlagsliste für die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für den Iserlohner Amtsgerichtsbezirk aufstellen. Insgesamt mussten mindestens 132 Personen für das Schöffenamt benannt werden, da die Gemeindevertretung doppelt so viele Kandidaten vorschlagen muss, wie an Schöffen benötigt werden. Aus der Vorschlagsliste wurden dann in einem späteren Wahlverfahren durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Schöffen sowohl für das Amtsgericht Iserlohn als auch für das Landgericht Hagen gewählt.

Für das Amtsgericht Iserlohn wurden 16 Schöffen sowie 22 Hilfsschöffen gewählt. Für das Landgericht Hagen wurden 28 Schöffen gewählt.

Die Schöffinnen und Schöffen sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Dabei wird jede Person voraussichtlich zu 12 ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen.

Schöffinnen und Schöffen werden für eine 5-jährige Amtsperiode gewählt. Die aktuelle Amtsperiode hat am 01.01.2024 begonnen und endet am 31.12.2028. Die nächste Schöffenwahl für die Wahlperiode 2029 bis 2033 wird im Jahr 2028 durchgeführt.