Manuel
Kempgens
!Standardöffnungszeit
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Christa
Ramm
André
Chlench
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Susanne
Gibeau
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Die Stadt Iserlohn berechnet für die Einleitung von Schmutz- und Regenwasser jeweils eine Gebühr.
Beim Schmutzwasser richtet sie sich nach dem Frischwasserverbrauch, wobei der Wasserverbrauch des vorvergangenen Jahres angesetzt wird (z.B. für 2012 der Verbrauch des Jahres 2010). Für Neuanschlüsse werden zunächst Verbräuche geschätzt, die später mit den tatsächlichen Mengen abgerechnet werden. Sobald zwei volle Jahresverbräuche vorliegen wird auf die normale Berechnung (vorvergangenes Jahr) umgestellt.
Aus Brunnen, Brauchwasseranlagen oder Bachläufen entnommene Wassermengen werden in die Gebührenberechnung einbezogen und sind daher durch eingebaute Wassermesser nachzuweisen und der Stadt Iserlohn bis zum 15. Januar jedes Jahres für das vorangegangene Haushaltsjahr zu melden (näheres siehe § 4 Abs. 4 der Gebührensatzung für die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn.)
Wassermengen, die anderweitig verbraucht oder auf dem Grundstück zurückgehalten (z.B. für Gartenbewässerung, Viehtränke o. ä.) und nicht in die Abwasseranlage eingeleitet werden, können auf Antrag bei der Berechnung der Abwassergebühr abgesetzt werden. Dazu hat der Gebührenpflichtige die Wasserschwundmengen bis zum 15.01. des nachfolgenden Jahres (Ausschlussfrist) schriftlich der Stadt Iserlohn bekanntzugeben. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen. In der Regel sind die nicht eingeleiteten Mengen durch eine auf Kosten des Gebührenpflichtigen einzubauende Messeinrichtung nachzuweisen (Näheres siehe § 4 Abs. 5 Gebührensatzung für die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn).
Hinweise zur Anerkennung eines Gartenwasserzählers entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular (siehe unten unter "Formulare") oder erfragen die Voraussetzungen bei Ihrer / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in.
Für die Befüllung von Poolanlagen darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler geleitet werden, weil es sich nach den wasserrechtlichen Vorschriften (§ 54 Wasserhaushaltsgesetz) um Schmutzwasser handelt, welches über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist. Poolwasser ist daher als Wasserschwundmenge nicht abzugsfähig.
Beim Regenwasser richtet sich die Gebühr nach der versiegelten Fläche, zu der neben der Gebäudefläche auch Dachüberstände, Vordächer, Terrassen, Hofräume, Zuwegungen, Stellplätze, Garageneinfahrten usw. zählen, soweit von ihnen Regenwasser in die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn eingeleitet wird. Dabei wird berücksichtigt, ob eine Vollversiegelung oder eine Teilversiegelung (Ökopflaster, Rasengittersteine, begrünte Dächer mit Abflussbeiwert von kleiner oder gleich 0,3) vorliegt.
2024
Schmutzwasser | Regenwasser |
---|---|
je m³ 2,68 € | je m² versiegelte Fläche 0,75 € |
Wer zu Ruhrverbandsbeiträgen veranlagt wird, zahlt anstelle der vorstehenden Gebührensätze für Schmutzwasser 1,33 € und für Regenwasser 0,58 €.
Für teilversiegelte Flächen ermäßigt sich der Gebührensatz auf die Hälfte.