Das Zentrum ist das Aushängeschild einer Stadt. Die Gestaltung der Zentren ist ein wichtiger Faktor, der über ihre Aufenthaltsqualität und Attraktivität entscheidet.
Die Stadt Iserlohn ist bemüht, die gestalterische Qualität der Innenstadt und des Zentrums Letmathe zu erhalten und weiterzuentwickeln und so zu attraktiven, belebten konkurrenzfähigen Standorten des Einzelhandels beizutragen.
Um die Gestaltungsqualität insbesondere in der Innenstadt Iserlohns zu sichern, hat die Stadt Iserlohn zwei Konzepte erarbeitet, die am 21.05.2019 vom Rat der Stadt Iserlohn beschlossen wurden: Die Gestaltungssatzung und die Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Beteiligungsrunden mit Betroffenen und Interessierten durchgeführt.
Die Gestaltungssatzung für die Innenstadt
Die „Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für den Innenstadtbereich der Stadt Iserlohn (Gestaltungssatzung)“ wurde in der vorliegenden Form erstmals im November 2003 vom Rat der Stadt beschlossen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine regelmäßige Optimierung und Anpassung an technische Entwicklungen dazu beitragen, die Stadtbildqualitäten zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Dabei soll zugleich dem Erfordernis nach Werbung für Waren und Dienstleistungen Rechnung getragen werden.
Die aktuelle Gestaltungssatzung umfasst den Innenstadtbereich. Es wurden zwei Zonen definiert (Zone I umfasst die innere historische Innenstadt und Zone II den erweiterten Innenstadtbereich), für die zum Teil unterschiedliche Regelungen getroffen wurden.
Die Regelungsinhalte der Gestaltungssatzung umfassen u. a. die Gestaltung der Gebäudekörper (Fassaden, Dächern, Fenster etc.) sowie die Größe, Anzahl und Gestaltung von Werbeanlagen.
Die Gestaltungssatzung gehört zu dem Ortsrecht der Stadt. Die Vorschriften sind verbindlich. Eine vorherige Abstimmung mit der Abteilung 61/2 „Städtebauliche Planung“ wird angeraten, um Fehlinvestitionen und Nutzungsuntersagungen zu vermeiden.
Die Gestaltungssatzung können Sie HIER einsehen.
Die Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen
Im Jahr 2019 wurden erstmalig auch Gestaltungsvorgaben für die private Nutzung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt und im Zentrum Letmathe erarbeitet, denn auch diese Nutzungen beeinflussen das Stadtbild und die Aufenthaltsqualität erheblich.
Die „Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen in der Innenstadt und im Zentrum Letmathe“ sollen dazu beitragen, die gestalterische Qualität der Sondernutzungen zu gewährleisten, eine Überfrachtung des öffentlichen Raumes in den beiden Innenstadtbereichen zu vermeiden und die Durchlässigkeit für den Fußgängerverkehr zu gewährleisten.
Die Richtlinien umfassen u. a. Regelungen zu der Größe und der Gestaltung von Warenauslagen, zur Außengastronomie, zu Einfriedungen und zu Bodenbelägen auf städtischen Flächen.
Wer den öffentlichen Raum im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nutzen möchte, muss diese Vorschriften zwingend einhalten. Eine vorherige Abstimmung mit der Abteilung 61/2 „Städtebauliche Planung“ ist daher erforderlich.
Die Gestaltungsrichtlinien können Sie HIER einsehen.