Frau
Ebel
Kinzel
Frau
Opitz
Frau
Schulte
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Staatsangehörigkeitrechts
Allgemeines
Wenn Sie als Ausländer bereits längere Zeit in Deutschland leben und hier auch bleiben wollen, laden wir Sie herzlich ein, gleichberechtigte Bürgerin oder Bürger unseres Landes zu werden und die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Viele Vorteile warten auf Sie!
Sie können aktiv das politische Geschehen beeinflussen, können wählen und gewählt werden, unterliegen bei Auslandsreisen ggf. nicht der Visapflicht, um nur einige wenige Punkte anzuführen.
Voraussetzungen:
Sie sind zwar seit 8 Jahren in Deutschland, aber Ihr Ehepartner nicht?
Für den Ehegatten genügt ein 4-jähriger Aufenthalt in Deutschland, gleiches gilt für Ihre minderjährigen Kinder bei einer Miteinbürgerung.
Sie haben einen deutschen Ehepartner?
Wenn Sie mit einem deutschen Ehegatten seit mindestens 2 Jahren verheiratet sind (und nicht getrennt leben), genügt ein Aufenthalt von 3 Jahren in Deutschland. Dann jedoch dürfen Sie ausnahmslos keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch) oder Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehen. Schon der Anspruch wäre ein Einbürgerungshindernis.
Sie sind Asylberechtigter?
Dann genügt ein Aufenthalt von mindestens 6 Jahren. Auch in diesem Fall dürfen Sie weder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch) oder Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehen. Auch der Anspruch wäre ein Einbürgerungshindernis.
Sie sehen, es gibt viele Wege und Möglichkeiten, deutscher Staatsbürger zu werden. Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen und Informationen zur Verfügung, und zwar montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags von 8 bis 13 Uhr, mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.
Selbstverständlich können Sie auch einen Informationstermin außerhalb der Öffnungszeiten mit uns vereinbaren.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Einbürgerung vom Landesministerium!
Pro erwachsene Person: 255 €
Pro mit einzubürgerndes minderjähriges Kind: 51 €
Hinzu kommen noch die Gebühren für die deutschen Ausweispapiere.