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Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder nach der Entschädigungsverordnung und der Hauptsatzung

 ab 01.01.2022
Aufwandsentschädigung Ratsmitglieder monatlich        340,00 €
Sitzungsgeld Ratsmitglieder          25,00 €
Sitzungsgeld sachkundige Bürger/innen          50,00 €

zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung des/der 1. stellvertretenden Bürgermeisters/in

       1.365,00 €

zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung des/der 2. stellvertretenden Bürgermeisters/in         682,50 €
zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung des/der 3. stellvertretenden Bürgermeisters/in         682,50 €
zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung Fraktionsvorsitzende bei Fraktionen > 8 Mitglieder (CDU, SPD, DieIserlohner)       1.365,00 €

zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung Fraktionsvorsitzende bei Fraktionen  < = 8 Mitglieder (Grüne, Die Linke, AfD, FDP, UWG)

         910,00 €
zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung für drei stv. Fraktionsvorsitzende bei Fraktionen mit mind. 24 Mitglieder (CDU)         682,50 €
zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung für zwei stv. Fraktionsvorsitzende bei Fraktionen mind. 16 Mitglieder         682,50 €
zusätzliche monatl Aufwandsentschädigung für einen stv. Fraktionsvorsitzenden bei Fraktionen mind. 8 Mitglieder (SPD, Bündnis 90/Die Grüne, DieIserlohner)         682,50 €
zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung für Vorsitzende von Ausschüssen mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses den                                       455,00 €

Übersicht über die gezahlten Entschädigungen an städtische Vertreter/innen in Gremien unmittelbarer Beteiligungsunternehmen

Verwaltungsrat des Märkischen Stadtbetriebes Iserlohn / Hemer
Sitzungsgeld pro Sitzung                                                                                                
       
  30,00 €   

Verwaltungsrat der Sparkasse der Stadt Iserlohn

Sitzungsgeld je Sitzung des Verwaltungsrates und der gebildeten Ausschüsse

Verwaltungsratsvorsitzende und Vorsitzende der gebildeten Ausschüsse erhalten eine zusätzliche jährliche Sitzungspauschale in Höhe von

alle ordentlichen Mitglieder (inkl. Verwaltungsratsvorsitzender) erhalten zusätzlich eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von

alle stv. Mitglieder erhalten zusätzlich eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von

 

      340,00 €

      
   700,00 €

    
  1.000,00 €

    500,00 €

Aufsichtsrat der Stadtwerke Iserlohn GmbH (zusammen mit Bädergesellschaft mbH und der Gesellschaft für Kommunalwirtschaft Iserlohn mbH)

Sitzungsgeld für Stellvertreter

alle ordentlichen Mitglieder (ohne Vorsitzenden) erhalten eine jährliche Pauschale in Höhe von

Vorsitzende erhalten eine jährliche Pauschale in Höhe von

 

Aufsichtsrat Energie AG

 

alle ordentlichen Mitglieder (ohne Vorsitzenden) erhalten eine jährliche Pauschale in Höhe von

Vorsitzende erhalten eine jährliche Pauschale in Höhe von

 

 
      150,00 €

   2.000,00 €

  3.000,00 €

 

 

        

       1.000,00 €

       2.000,00 €

Aufsichtsrat der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH

Sitzungsgeld je Sitzung

 

          200,00 €

Aufsichtsrat der Iserlohner gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH

Sitzungsgeld je Sitzung

       

       200,00 €

Aufsichtsrat der Schillerplatz GmbH

Sitzungsgeld je Sitzung

 

     100,00 €