Leistung
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat auf Wohngeld einen Rechtsanspruch.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner auf der Homepage des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW ausrechnen lassen.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Wir beraten Sie gerne und bearbeiten die Anträge auf Wohngeld.
Das Wohngeld-Online-Antragsverfahren finden Sie auf der Homepage des MHKBG NRW. Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten, dann nutzen Sie zunächst den Wohngeldrechner. Daran schließt sich die Online-Antragstellung an.
Unterlagen / Vordrucke
Sie erhalten die Vordrucke bei folgenden Stellen:
Daneben können im Einzelfall für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein, z. B.:
Dies erfahren Sie während eines Beratungsgespräches, bei Abgabe des Wohngeldantrages oder durch schriftliche Anforderung.
Hinweis
Für den Bereich der Stadt Iserlohn gilt bei den Höchstbeträgen für Miete und Belastungen die Mietstufe III.
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Gebühren
keine
Die Zuständigkeit in der Abteilung Wohngeld und Wohnungsvermittlung ist nach Buchstaben aufgeteilt.