Das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Das Wohngeld soll Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen als Wohnkostenzuschuss finanziell unterstützen um angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Durch diese Wohngeld-Reform haben deutlich mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach
Bitte prüfen Sie, bevor Sie einen Antrag stellen, mit einem der verlinkten Online-Wohngeldrechner, ob Sie voraussichtlich Anspruch auf Wohngeld haben.
1. Der Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen gibt einen sehr genauen Anhaltspunkt, ob ein Anspruch bestehen könnte. Anschließend können Sie sogar online den Wohngeldantrag stellen. Hinweis zur Nutzung: Iserlohn ist einheitlich der Mietenstufe II zugeordnet
2. Zur Prüfung eines möglichen Wohngeldanspruches können Sie auch den Wohngeldrechner des Bundes nutzen. Eine Online-Antragsstellung ist hierüber leider nicht möglich.
Wohngeld ist eine Leistung, die Ihnen auf schriftlichen Antrag gewährt werden kann. Sie können den Antrag schriftlich übersenden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Für die Antragstellung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Antragsstellung per Mail
Bitte lassen Sie uns Ihren vollständigen Antrag per PDF-Datei unter der E-Mailadresse wohngeld@iserlohn.de zukommen.
2. Wohngeldantrag per Post:
Sie können Ihren Wohngeldantrag mit allen Unterlagen auch postalisch unter der folgenden Anschrift einreichen:
Stadt Iserlohn
Abteilung finanzielle Hilfen, Wohngeld
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
Der Antrag kann auch jederzeit in einen der Hausbriefkästen der Stadt Iserlohn eingeworfen werden.
3. Online-Antragsstellung
Auch besteht die Möglichkeit unter https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW zu prüfen, ob ein Wohngeldanspruch besteht. Sollte dies der Fall sein, kann man darüber auch direkt online einen Antrag stellen. Die erforderlichen Unterlagen sind jedoch im Anschluss der Wohngeldstelle nachzureichen.
Folgende Personengruppen sind vom Bezug von Leitungen nach dem Wohngeldgesetz ausgeschlossen:
Die Antragsunterlagen und die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie unter der Rubrik –Unterlagen, Vordrucke.
Sie erhalten die Vordrucke in Papierform bei folgenden Stellen:
Bei allen Anträgen werden sämtliche Einkommensnachweise benötigt:
Zum Beispiel:
Fügen Sie ferner ein Kopie des Personalausweises oder Passes mit Aufenthaltstiteln aller Bewohner der Wohnung bei.
Individuell können noch weitere Unterlagen benötigt werden, die von der Wohngeldstelle dann schriftlich angefordert werden.
Stadt Iserlohn
Abteilung finanzielle Hilfen, Wohngeld
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
Email: Wohngeld@iserlohn.de
Tel.: 02371 217-2500
Telefonisch ist die Wohngeldstelle erreichbar:
Montag und Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr