Die Einwohnerfragestunde ist eine in der Gemeindeordnung vorgesehene Form der Einwohnerbeteiligung. Hier haben die Einwohner der Stadt Iserlohn die Möglichkeit, ihre Fragen zu Angelegenheiten der Stadt direkt an den Rat und die Ausschüsse zu richten.
Genaue Einzelheiten sind in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt §4 und § 17a GeschO geregelt.