Wienand
Schewtschenko-Gense
Gombert
Troche
Frau
Brunswicker
Abduloski
Granseuer
Dunker
Eberwein
Junker
Frau
Arndt
Frau
Eismann
Gökce
Frau
Waschek
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren.
Herr
Vedder
Zuzug nach Iserlohn oder Wohnungswechsel
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht dabei nicht mehr aus. Wieder eingeführt wurde die Erklärung des Wohnungsgebers. Dadurch sollen Scheinanmeldungen verhindert werden. Der Wohnungsgeber hat damit bei Meldevorgängen wieder eine Mitwirkungspflicht. Er muss seinem Mieter den Einzug schriftlich innerhalb von zwei Wochen bestätigen.
Die meldepflichtige Person hat einen Meldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und der Meldebehörde zusammen mit dem gültigen Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel sowie der Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Erscheint die meldepflichtige Person persönlich im Einwohnermeldeamt, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden. Die neuen Formulare finden Sie weiter unten.
Für Ihre Anmeldung in Iserlohn benötigen Sie folgende Unterlagen:
Hier können Sie online einen Termin vereinbaren!
Diese Dienstleistung wird Ihnen zusätzlich beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen angeboten.
Sollten Sie nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein, bitten wir, die Anmeldung bei der Ausländerabteilung im Rathaus 2 vorzunehmen.