Jenusch
Vierjahn
Abduloski
Granseuer
Schewtschenko-Gense
Herr
Vedder
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Waschek
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!
Gökce
Lederer
Frau
Brunswicker
Frau
Arndt
ACHTUNG: Die Lieferzeit beträgt derzeit bis zu 3 Wochen!
Gem. § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Dieser Pflicht müssen Sie nicht nachkommen, wenn Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 1 Abs. 1 Satz einen Ausweis nicht besitzt. Diese Ordnungswidrigkeit kann gem. § 32 Abs. 3 PAuswG mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Ausstellung von Personalausweisen
Verfahren
Vorläufiger Personalausweis
In Notfällen wird ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Monaten ausgestellt.
Dafür ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich.
Gebühr für die Ausstellung ab 24 Jahre: 37 €
Gebühr für die Ausstellung unter 24 Jahre: 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis: 10 €
Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten.
Diese Dienstleistung wird Ihnen zusätzlich beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen angeboten.
Bei der Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen: