Ausweis

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Gem. § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Dieser Pflicht müssen Sie nicht nachkommen, wenn Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 1 Abs. 1 Satz einen Ausweis nicht besitzt. Diese Ordnungswidrigkeit kann gem. § 32 Abs. 3 PAuswG mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Ausstellung von Personalausweisen

Verfahren

  • Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen möchten, müssen Sie zwecks Überprüfung Ihrer Identität und Unterschrift für den Ausweis grundsätzlich persönlich erscheinen.
  • Den Lieferstatus können Sie nach der Beantragung hier online verfolgen.
  • Sobald die Bundesdruckerei in Berlin den Ausweis fertig gestellt hat, erhalten Sie eine Nachricht. (Pin-Brief)
  • Sollten Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen können, besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen.
  • Alte Dokumente müssen bei der Abholung vorgelegt werden.

Vorläufiger Personalausweis

In Notfällen wird ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Monaten ausgestellt.
Dafür ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich.

Gebühr für die Ausstellung ab 24 Jahre: 37 €
Gebühr für die Ausstellung unter 24 Jahre: 22,80 € 
Vorläufiger Personalausweis: 10 €  

Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten.

Diese Dienstleistung wird Ihnen zusätzlich beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen angeboten.

Bei der Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Das Bild muss ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Bilder müssen zurückgewiesen werden.
    Weitere Infos unter dem Punkt "Formulare"
     
  • Ggf. Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
     
  • Den alten Personalausweis oder Reisepass. In Ausnahmefällen kann auch der Führerschein vorgelegt werden.
     
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, sollte Ihr Geburtsort im Ausland liegen (Bsp.: Einbürgerungsurkunde)
     
  • Spätaussiedler müssen zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung vorlegen, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird.
     
  • Jugendliche vor dem 16. Lebensjahr können den Personalausweis nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil zusammen beantragen. Der Personalausweis darf vor dem 16. Lebensjahr auch nur an ein Elternteil ausgehändigt werden. Beide Elternteile müssen ihr Einverständnis für die Ausstellung des Personalausweises abgeben. Ein alleiniges Sorgerecht ist ggf. zu belegen.

Ihre Ansprechpartner

Frau Jenusch

meldewesen@​iserlohn.de 02371 217 1700Adresse | Details

Herr Vierjahn

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Herr Abduloski

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Frau Granseuer

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Frau Schewtschenko-Gense

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Herr Vedder

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Frau Waschek

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Herr Gökce

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Frau Lederer

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Frau Brunswicker

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Frau Arndt

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