Beschwerdemanagement Ordnungsamt

Zum Beschwerdemanagement gehört die Aufnahme und Beantwortung jeglicher Beschwerden im Rahmen der Allgemeinen Gefahrenabwehr. 

Allgemeine Gefahrenabwehr
Eine wichtige Aufgabe des Ordnungsamtes ist, die Sicherheit und Ordnung für alle Einwohner der Stadt zu gewährleisten.
Im Falle einer Gefahr besteht die Verpflichtung, sofort zu handeln und die Störung (z. B. illegale Abfall-Lagerungen, Gewässerverunreinigungen, Bekämpfung von Ratten und Mäusen, Munitionsfunde, Feuerwerke, Geruchs- und Rauchbelästigung, herrenlose Tiere, umstürzende Bäume) durch geeignete Maßnahmen zu beheben.

Das Beschwerdemanagement ist auch bei Lärmbelästigungen zuständig.
Wer sich durch Lärm von öffentlichen Veranstaltungen gestört fühlt, kann dies dem Ordnungsamt schriftlich oder zur Niederschrift anzeigen. Je nach Sachlage kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Bußgeld festgesetzt werden.

Bei einer massiven Störung während der Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr wird empfohlen, sich an die Polizeiinspektion 1, Tel. 02371/9199-0, zu wenden.

Ihre Ansprechpartner

Frau Habeck

sabine.habeck@​iserlohn.de 02371/217-1630Adresse | Details