Datenschutz

Sinn und Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Dritte in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Seit dem 25. Mai 2018 ist die wesentliche Rechtsgrundlage für das Datenschutzrecht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.

Der städtische Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit der Stadt Iserlohn betreffen. Der Datenschutzbeauftragte hat die Funktion einer verwaltungsinternen weisungsfreien Kontrollinstanz. 

Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Iserlohn gehören z. B. folgende Punkte:

  1. Beratung der Verwaltungsführung in Grundsatzfragen zum Datenschutz; Beratung und Unterstützung der städtischen Organisationseinheiten einschließlich des Personalrates in allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit
     
  2. Unmittelbarer Ansprechpartner aller städtischen Beschäftigten in Angelegenheiten des Beschäftigtendatenschutzes, der Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse zu Datenschutz und Datensicherheit in der Ratsarbeit sowie aller Bürgerinnen und Bürger in Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten innerhalb der Verwaltung  
     
  3. Mitwirkung in Projekten mit datenschutzrelevanten Komponenten, insbesondere bei der Erarbeitung von Satzungen, Dienstvereinbarungen, Geschäftsordnungen und Richtlinien sowie der Planung und Einführung von IT-Verfahren
     
  4. Überwachung der Organisationseinheiten der Stadt Iserlohn im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben zum Datenschutz nach der DSGVO, dem Landesdatenschutzgesetz NRW und spezialgesetzlichen Normen

Betroffene Personen können den Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen. Der Datenschutzbeauftragte wird jedoch nicht als Interessenvertreter tätig wie ein Rechtsanwalt. Zum Schutz der Betroffenen ist der Datenschutzbeauftragte zur Geheimhaltung nach Maßgabe des geltenden Rechts verpflichtet.

Der städtische Datenschutzbeauftragte ist nicht zuständig für die Tätigkeit anderer Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstiger Behörden sowie für die Tätigkeit privater Unternehmen. Hier sind zuständig:

  • die eigenen Datenschutzbeauftragten der vorgenannten Stellen
  • die/der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen: www.ldi.nrw.de
  • die/der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: www.bfdi.bund.de

Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Iserlohn ist unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen: datenschutz@iserlohn.de

Die Datenschutzerklärung für die städtische Website können Sie hier einsehen...

Ihre Ansprechpartner

Ingo Niebecker

Datenschutzbeauftragter ingo.niebecker@​iserlohn.de 02371/217-1120Adresse | Details

Sonja Weber

Stellvertretende Datenschutzbeauftragte sonja.weber@​iserlohn.de 02371/217-1115Adresse | Details