Ingo
Niebecker
!Standardöffnungszeit
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Sonja
Weber
!Standardöffnungszeit
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Sinn und Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Dritte in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Seit dem 25. Mai 2018 ist die wesentliche Rechtsgrundlage für das Datenschutzrecht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.
Der städtische Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit der Stadt Iserlohn betreffen. Der Datenschutzbeauftragte hat die Funktion einer verwaltungsinternen weisungsfreien Kontrollinstanz.
Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Iserlohn gehören z. B. folgende Punkte:
Betroffene Personen können den Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen. Der Datenschutzbeauftragte wird jedoch nicht als Interessenvertreter tätig wie ein Rechtsanwalt. Zum Schutz der Betroffenen ist der Datenschutzbeauftragte zur Geheimhaltung nach Maßgabe des geltenden Rechts verpflichtet.
Der städtische Datenschutzbeauftragte ist nicht zuständig für die Tätigkeit anderer Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstiger Behörden sowie für die Tätigkeit privater Unternehmen. Hier sind zuständig:
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Iserlohn ist unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen: datenschutz@iserlohn.de
Die Datenschutzerklärung für die städtische Website können Sie hier einsehen...