Stefan
Borgmann
Ralf
Gerres
Zurzeit nicht besetzt
Es ist Aufgabe der Stadt, in ihrem Gemeindegebiet die Erschließung zu gewährleisten. Hierzu hat sie u.a. die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (mit Beleuchtungseinrichtungen) und die Entwässerungseinrichtungen für Schmutz- und Oberflächenwasser herzustellen. Eine Erschließung ist Voraussetzung für die bauliche oder gewerbliche Nutzung der Grundstücke.
Die Stadt kann die Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an einen Erschließungsträger übertragen. In diesem Fall wird die Gemeinde keine Erschließungsbeiträge fordern. Ansprechpartner für Bauinteressenten ist der jeweilige Erschließungsträger.