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Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren.
Frau
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Bei der Beantragung von Führungszeugnissen ist folgendes zu beachten / mitzubringen:
Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen für ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen.
Eine handschriftlich ausgestellte Bestätigung der fordernden Stelle kann leider nicht akzeptiert werden.
Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, wird gemäß § 30 b BZRG ein Führungszeugnis erteilt, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt (Europäisches Führungszeugnis).
Die Bearbeitungszeit eines Führungszeugnisses kann bei bis zu 5-6 Wochen liegen.
Seit dem 1.September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse mit dem neuen Personalausweis unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu beantragen. Die Online-Funktion des neuen Personalausweises muss hierfür freigeschaltet sein.
Sie können Ihr Führungszeugnis unter folgendem Link beantragen www.fuehrungszeugnis.bund.de.
In diesem Flyer erhalten Sie weitere Informationen!
Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert.Das neue Führungszeugnis ist nun übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.
Ein Flyer zum neuen Führungszeugnis steht Ihnen zum Download bereit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz unter www.bundesjustizamt.de .
13 € Führungszeugnis / erweitertes Führungszeugnis
13 € Europäisches Führungszeugnis
Die Gebühr ist bei der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten.