Wenn Sie in Iserlohn etwas gefunden haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Fundanzeigen
Fundanzeigen erfolgen in aller Regel schriftlich bei Abgabe der Fundsache.
In Ausnahmefällen kann die Fundsache auch beim Finder aufbewahrt werden. In diesen Fällen teilen Sie uns den Fund bitte unter Angabe des Fundortes, der Fundzeit (Datum und Uhrzeit) und des Fundgegenstandes mit. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, wird dieser von hier aus benachrichtigt.
Aufbewahrungsfristen / Versteigerung
Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, das Eigentum an der Fundsache zu erlangen.
Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt und vom Finder nicht beansprucht werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden.
Versteigerungen finden bei Bedarf (meistens 2 mal pro Jahr) im Rathaus statt und werden rechtzeitig vorher in den Medien angekündigt.
Finderlohn
Die Geltendmachung des Finderlohnes erfolgt zwischen Finder und Verlierer im zivilrechtlichen Bereich ohne Beteiligung des Fundbüros.
Tiere
Werden herrenlose Tiere im Stadtgebiet aufgefunden, setzen Sie sich bitte mit uns, dem Tierheim des Tierschutzvereins Iserlohn e.V. (02371/41293 oder 45870), oder der Polizei (02371/9199-0) in Verbindung.
Verwaltungsgebühren bei Herausgabe von Fundsachen an die Eigentümer bzw. Finder:
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Fundanzeigen
Fundanzeigen erfolgen in aller Regel schriftlich bei Abgabe der Fundsache.
In Ausnahmefällen kann die Fundsache auch beim Finder aufbewahrt werden. In diesen Fällen teilen Sie uns den Fund bitte unter Angabe des Fundortes, der Fundzeit (Datum und Uhrzeit) und des Fundgegenstandes mit. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, wird dieser von hier aus benachrichtigt.
Aufbewahrungsfristen / Versteigerung
Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, das Eigentum an der Fundsache zu erlangen.
Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt und vom Finder nicht beansprucht werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden.
Versteigerungen finden bei Bedarf (meistens 2 mal pro Jahr) im Rathaus statt und werden rechtzeitig vorher in den Medien angekündigt.
Finderlohn
Die Geltendmachung des Finderlohnes erfolgt zwischen Finder und Verlierer im zivilrechtlichen Bereich ohne Beteiligung des Fundbüros.
Tiere
Werden herrenlose Tiere im Stadtgebiet aufgefunden, setzen Sie sich bitte mit uns, dem Tierheim des Tierschutzvereins Iserlohn e.V. (02371/41293 oder 45870), oder der Polizei (02371/9199-0) in Verbindung.
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Fundanzeigen
Fundanzeigen erfolgen in aller Regel schriftlich bei Abgabe der Fundsache.
In Ausnahmefällen kann die Fundsache auch beim Finder aufbewahrt werden. In diesen Fällen teilen Sie uns den Fund bitte unter Angabe des Fundortes, der Fundzeit (Datum und Uhrzeit) und des Fundgegenstandes mit. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, wird dieser von hier aus benachrichtigt.
Aufbewahrungsfristen / Versteigerung
Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, das Eigentum an der Fundsache zu erlangen.
Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt und vom Finder nicht beansprucht werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden.
Versteigerungen finden bei Bedarf (meistens 2 mal pro Jahr) im Rathaus statt und werden rechtzeitig vorher in den Medien angekündigt.
Finderlohn
Die Geltendmachung des Finderlohnes erfolgt zwischen Finder und Verlierer im zivilrechtlichen Bereich ohne Beteiligung des Fundbüros.
Tiere
Werden herrenlose Tiere im Stadtgebiet aufgefunden, setzen Sie sich bitte mit uns, dem Tierheim des Tierschutzvereins Iserlohn e.V. (02371/41293 oder 45870), oder der Polizei (02371/9199-0) in Verbindung.
Verwaltungsgebühren bei Herausgabe von Fundsachen an die Eigentümer bzw. Finder:
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Fundanzeigen erfolgen in aller Regel schriftlich bei Abgabe der Fundsache.
In Ausnahmefällen kann die Fundsache auch beim Finder aufbewahrt werden. In diesen Fällen teilen Sie uns den Fund bitte unter Angabe des Fundortes, der Fundzeit (Datum und Uhrzeit) und des Fundgegenstandes mit. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, wird dieser von hier aus benachrichtigt.
Aufbewahrungsfristen / Versteigerung
Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, das Eigentum an der Fundsache zu erlangen.
Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt und vom Finder nicht beansprucht werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden.
Versteigerungen finden bei Bedarf (meistens 2 mal pro Jahr) im Rathaus statt und werden rechtzeitig vorher in den Medien angekündigt.
Finderlohn
Die Geltendmachung des Finderlohnes erfolgt zwischen Finder und Verlierer im zivilrechtlichen Bereich ohne Beteiligung des Fundbüros.
Tiere
Werden herrenlose Tiere im Stadtgebiet aufgefunden, setzen Sie sich bitte mit uns, dem Tierheim des Tierschutzvereins Iserlohn e.V. (02371/41293 oder 45870), oder der Polizei (02371/9199-0) in Verbindung.
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Fundanzeigen erfolgen in aller Regel schriftlich bei Abgabe der Fundsache.
In Ausnahmefällen kann die Fundsache auch beim Finder aufbewahrt werden. In diesen Fällen teilen Sie uns den Fund bitte unter Angabe des Fundortes, der Fundzeit (Datum und Uhrzeit) und des Fundgegenstandes mit. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, wird dieser von hier aus benachrichtigt.
Aufbewahrungsfristen / Versteigerung
Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, das Eigentum an der Fundsache zu erlangen.
Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt und vom Finder nicht beansprucht werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden.
Versteigerungen finden bei Bedarf (meistens 2 mal pro Jahr) im Rathaus statt und werden rechtzeitig vorher in den Medien angekündigt.
Finderlohn
Die Geltendmachung des Finderlohnes erfolgt zwischen Finder und Verlierer im zivilrechtlichen Bereich ohne Beteiligung des Fundbüros.
Tiere
Werden herrenlose Tiere im Stadtgebiet aufgefunden, setzen Sie sich bitte mit uns, dem Tierheim des Tierschutzvereins Iserlohn e.V. (02371/41293 oder 45870), oder der Polizei (02371/9199-0) in Verbindung.
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Bürgerservice Iserlohn-Zentrum
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Fundanzeigen erfolgen in aller Regel schriftlich bei Abgabe der Fundsache.
In Ausnahmefällen kann die Fundsache auch beim Finder aufbewahrt werden. In diesen Fällen teilen Sie uns den Fund bitte unter Angabe des Fundortes, der Fundzeit (Datum und Uhrzeit) und des Fundgegenstandes mit. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, wird dieser von hier aus benachrichtigt.
Aufbewahrungsfristen / Versteigerung
Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, das Eigentum an der Fundsache zu erlangen.
Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt und vom Finder nicht beansprucht werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden.
Versteigerungen finden bei Bedarf (meistens 2 mal pro Jahr) im Rathaus statt und werden rechtzeitig vorher in den Medien angekündigt.
Finderlohn
Die Geltendmachung des Finderlohnes erfolgt zwischen Finder und Verlierer im zivilrechtlichen Bereich ohne Beteiligung des Fundbüros.
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Werden herrenlose Tiere im Stadtgebiet aufgefunden, setzen Sie sich bitte mit uns, dem Tierheim des Tierschutzvereins Iserlohn e.V. (02371/41293 oder 45870), oder der Polizei (02371/9199-0) in Verbindung.
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