Fundbüro

Wenn Sie in Iserlohn etwas gefunden haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Fundanzeigen

Fundanzeigen erfolgen in aller Regel schriftlich bei Abgabe der Fundsache.

In Ausnahmefällen kann die Fundsache auch beim Finder aufbewahrt werden. In diesen Fällen teilen Sie uns den Fund bitte unter Angabe des Fundortes, der Fundzeit (Datum und Uhrzeit) und des Fundgegenstandes mit. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, wird dieser von hier aus benachrichtigt.

Aufbewahrungsfristen / Versteigerung

Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, das Eigentum an der Fundsache zu erlangen.
Fundsachen, die in der genannten Frist nicht abgeholt und vom Finder nicht beansprucht werden, können bei einer öffentlichen Versteigerung erstanden werden.
Versteigerungen finden bei Bedarf (meistens 2 mal pro Jahr) im Rathaus statt und werden rechtzeitig vorher in den Medien angekündigt.

Finderlohn

Die Geltendmachung des Finderlohnes erfolgt zwischen Finder und Verlierer im zivilrechtlichen Bereich ohne Beteiligung des Fundbüros.

Tiere

Werden herrenlose Tiere im Stadtgebiet aufgefunden, setzen Sie sich bitte mit uns, dem Tierheim des Tierschutzvereins Iserlohn e.V. (02371/41293 oder 45870), oder der Polizei (02371/9199-0) in Verbindung.

Verwaltungsgebühren bei Herausgabe von Fundsachen an die Eigentümer bzw. Finder:

  • bei einem Wert bis 25 Euro: keine Gebühr
  • bei einem Wert von 26 bis 150 Euro: 10 Euro
  • bei einem Wert von 151 bis 500 Euro: 15 Euro
  • bei einem Wert von 501 bis 1.000 Euro: 20 Euro
  • je weitere angefangene 500 Euro: + 20 Euro
  • Schlüssel: 10 Euro
  • §§ 965 bis 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Ihre Ansprechpartner

Bürgerservice Iserlohn-Zentrum

meldewesen@​iserlohn.de 02371/217-1700Adresse | Details