An-, Um- und Abmeldung hier online vornehmen!
Gemäß § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung ist jeder, der ein Gewerbe betreibt, verpflichtet, gleichzeitig mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Ebenso ist derjenige, der das Gewerbe aufgibt, dazu verpflichtet, dieses wieder abzumelden.
Wer seine Betriebsstätte verlegt, die Tätigkeit erweitert bzw. ändert, ist dazu verpflichtet, eine Gewerbeummeldung vorzunehmen.
Weitere Informationen:
GEWERBEANMELDUNG
Natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter):
- persönliches Erscheinen oder Vertretung mit Vollmacht unter Vorlage des Bundespersonalausweises oder Reisepasses oder
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular durch Post oder Fax
- Gebühr: 26 €
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, oHG etc.):
- persönliches Erscheinen des Vertreters oder Vertretung mit Vollmacht unter Vorlage des Bundespersonalausweises oder Reisepasses oder
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular unter Beifügung des Handelsregisterauszuges durch Post oder Fax
- Gebühr: 33 €
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter: 13 €
Zweitschrift:
- Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldungen für den Gewerbetreibenden:15 Euro
Besondere Hinweise:
- bei Handwerksbetrieben ist eine Kopie der Handwerkskarte/Meisterbriefes vorzulegen (HWK Arnsberg Tel: 02931/877-0)
- bei erlaubnispflichtigen Gewerbebetrieben ist eine Kopie der Erlaubnis vorzulegen, z.B. Makler (MK-Ordnungsamt Lüdenscheid Tel. 02351/966-6322); Güterkraftverkehr oder Taxiunternehmen, (MK- Straßenverkehrsamt Iserlohn Tel. 02371/966-8610)
GEWERBEABMELDUNG
Aufgabe des Betriebes:
- vollständig ausgefülltes Abmeldeformular durch persönliches Erscheinen, per Post oder Fax
- gebührenfrei
Verkauf des Betriebes:
- vollständig ausgefülltes Abmeldeformular durch persönliches Erscheinen, per Post oder Fax
- gebührenfrei
Verlegung des Betriebes in einen anderen Meldebezirk:
- vollständig ausgefülltes Abmeldeformular durch persönliches Erscheinen, per Post oder Fax
- gebührenfrei
GEWERBEUMMELDUNG
Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde:
- persönliches Erscheinen oder Vertretung mit Vollmacht unter Vorlage des Bundespersonalausweises oder Reisepasses oder
- vollständig ausgefülltes Ummeldeformular per Post oder Fax
- Gebühr für natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter): 26 €
Gebühr für ins Handelsregister eingetragene Unternehmen: 33 €
Erweiterung der Betriebstätigkeit:
- persönliches Erscheinen oder Vertretung mit Vollmacht unter Vorlage des Bundespersonalausweises oder Reisepasses oder
- vollständig ausgefülltes Ummeldeformular per Post oder Fax
- Gebühr für natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter): 26 €
Gebühr für ins Handelsregister eingetragene Unternehmen: 33 €
Abmeldung eines Teiles der Betriebstätigkeit:
- persönliches Erscheinen oder Vertretung mit Vollmacht unter Vorlage des Bundespersonalausweises oder Reisepasses oder
- vollständig ausgefülltes Ummeldeformular per Post oder Fax
- gebührenfrei