Gewerbezentralregisterauskunft

 

Antrag auf Auskunft

 

13 €

Die Gebühr ist bei der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten.

 

Bei der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Persönliches Erscheinen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Auskünften für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
  • Auszug aus dem Handelsregister bei eingetragenen Firmen
  • Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen muss die Antragstellung durch den Geschäftsführer erfolgen

Hier können Sie online einen Termin vereinbaren!

Diese Dienstleistung wird Ihnen zusätzlich beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen angeboten.

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister mit dem neuen Personalausweis unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu beantragen. Die Online-Funktion des neuen Personalausweises muss hierfür freigeschaltet sein.

Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister unter folgendem Link beantragen  www.fuehrungszeugnis.bund.de.
In diesem Flyer erhalten Sie weitere Informationen!

Ihre Ansprechpartner

Bürgerservice Iserlohn-Zentrum

meldewesen@​iserlohn.de 02371/217-1700Adresse | Details