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Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht von Katzen

Die Zahl der Katzen, die im Stadtgebiet Iserlohn herrenlos und verwildert leben, hat stark zugenommen.

Durch diese hohe Population ergeben sich folgende Probleme:

  • Gesundheitliche Beeinträchtigung von Menschen und Haustieren (z. B. auch Hauskatzen mit Freigang) durch Krankheitserreger, die von kranken, frei lebenden Katzen ausgeschieden werden
  • Belästigung durch streunende Katzen (z. B. durch Lärm zur Paarungszeit)
  • Gefährdung teilweise bestandsbedrohter anderer Tierarten wie Singvögel
  • Behinderung des Straßenverkehrs
  • Qualen verletzter / kranker Katzen

Katzenhalter, die ihrer Katze / ihren Katzen Freigang gewähren, haben diese daher zuvor von einem Tierarzt kastrieren und durch Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen.

Entlaufene Tiere können durch diese Kennzeichnung schnell dem Besitzer zurückgegeben werden.

Durch die Kastration wird der unkontrollierten Vermehrung und den daraus resultierenden Problemen entgegengewirkt. Sie ist eine gängige Methode und wird auch gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz als zulässige Maßnahme zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung genannt.

Hauskatzen, die nicht ins Freie gelassen werden, sind von der Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht nicht betroffen. 

Ihre Ansprechpartner

Frau Habeck

sabine.habeck@​iserlohn.de 02371/217-1630Adresse | Details