Frau
Brunswicker
Gombert
Troche
Abduloski
Granseuer
Dunker
Wienand
Junker
Eberwein
Gökce
Frau
Eismann
Frau
Sahin
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren.
Frau
Waschek
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Herr
Vedder
Frau
Arndt
Bitte beachten Sie, dass Kinder seit dem 26. Juni 2012 für Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument benötigen!
Soweit Kindereinträge im Reisepass der Eltern vorhanden sind, sind diese ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Reisepässe, Express-Pässe, vorläufige Reisepässe
Bereits seit dem 1. November 2005 erfolgt die Ausgabe der neuen Reisepässe mit biometrischen Daten. Die Reisepässe enthalten einen Chip, in dem ein digitales Foto sowie die erforderlichen zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Seit dem 1. November 2007 ist der sogenannte "ePass" der zweiten Generation Pflicht.
Mit Hilfe der biometrischen Merkmale in den Chips der neuen elektronischen Reisepässe soll die Identitätsprüfung von Reisenden deutlich verbessert werden.
Zunächst enthielt der Chip Daten wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Seriennummer des Passes, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum.
Einzige biometrische Datei war das im Chip zusätzlich gespeicherte Passfoto.
Beim ePass ab 1. November 2007 kommen zwei sehr persönliche Angaben hinzu: Beim Beantragen werden zwei Fingerabdrücke mit speziellen Scannern aufgenommen. In der Regel werden die Abdrücke der beiden Zeigefinger genommen. Wer die Fingerabdrücke nicht abgibt, bekommt keinen Reisepass!
Die Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des ePasses abgespeichert, den der Passinhaber bei sich trägt. Wie bisher werden im Passregister der Stadt Iserlohn nur die Passfotos, nicht die Fingerabdrücke archiviert.
Alle noch nicht abgelaufenen Reisepässe bleiben weiterhin gültig. Ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Hinweise zur Beantragung neuer Reisepässe, Express-Pässe und vorläufiger Reisepässe
Express-Pass
Vorläufiger Reisepass
Nur in einem Notfall und gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, ansonsten wird ein Express-Pass ausgestellt. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen.
Der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird ebenfalls im automatisierten Verfahren erstellt.
Gebühren ab dem 1. November 2005 (Reisepass mit biometrischen Daten) | |
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Reisepass gültig für 10 Jahre (ab 24 J.) | 60,00 € |
Reisepass gültig für 6 Jahre (unter 24 J.) | 37,50 € |
48-Seiten-Pass (ab 24 J.) Reisepass für Vielreisende | 81,00 € |
48-Seiten-Pass (unter 24 J.) Reisepass für Vielreisende | 59,50 € |
Vorläufiger Reisepass (kein biometrischer Pass, bis 12 Monate gültig) | 26,00 € |
Express-Pass mit 32 Seiten (ab 24 J.) | 92,00 € |
Express-Pass mit 32 Seiten (unter 24 J.) | 69,50 € |
Express-Pass mit 48 Seiten (ab 24 J.) | 113,00 € |
Express-Pass mit 48 Seiten (unter 24 J.) | 91,50 € |
Bitte beachten Sie: Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten.
Diese Dienstleistung wird Ihnen zusätzlich beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen angeboten.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen: