Untersuchungsberechtigungsscheine

Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnt, muss sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres müssen sich Minderjährige einer Nachuntersuchung unterziehen. Hierfür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird bei der persönlichen Beantragung sofort ausgestellt. Die Arztwahl ist frei.

Hier geht es zum Online-Dienst.

Hier geht es zur Terminvereinbarung für die persönliche Beantragung.

Für die Online-Beantragung werden die AusweisApp auf dem Smartphone, die aktivierte Ausweis-Funktion, die Ausweis-Pin und ein BundID-Konto benötigt.

Bei der persönlichen Beantragung im Bürgerservice werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass

Ihre Ansprechpartner

Bürgerservice Iserlohn-Zentrum

meldewesen@​iserlohn.de 02371/217-1700Adresse | Details