Eberwein
Jenusch
Troche
Abduloski
Granseuer
Schewtschenko-Gense
Frau
Arndt
Gökce
Frau
Waschek
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!
Herr
Vedder
Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnt, muss sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres müssen sich Minderjährige einer Nachuntersuchung unterziehen.
Hierfür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt.
Hinweis:
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt. Die Arztwahl ist frei.