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Untersuchungsberechtigungsscheine

Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnt, muss sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres müssen sich Minderjährige einer Nachuntersuchung unterziehen.
Hierfür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt.

Hinweis:

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt. Die Arztwahl ist frei.

Ihre Ansprechpartner

Frau Eberwein

meldewesen@​iserlohn.de 02371/217-1666Adresse | Details

Frau Jenusch

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Frau Troche

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Herr Abduloski

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Frau Granseuer

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Frau Schewtschenko-Gense

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Frau Arndt

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Herr Gökce

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Frau Waschek

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Herr Vedder

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