Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie deshalb bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat. Dort erhalten Sie auch Auskunft über Ihre genaue Geburtszeit sowie mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden. Außerdem können Sie dort beglaubigte Registerausdrucke aus allen Personenstandsregistern erhalten.
Das Lebenspartnerschaftsbuch wird in Nordrhein-Westfalen bei dem Standesamt geführt, bei dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Wurde die Lebenspartnerschaft in der Zeit vom 01.08.2001 bis 30.09.2001 bei der seinerzeit zuständigen Bezirksregierung begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren Hauptwohnsitz hatten.
Urkunden können Sie online über das Serviceportal bestellen. Mit einem Klick auf die gewünschte Urkunde gelangen Sie zum Antrag:
Alternativ können Sie eine Urkunde schriftlich anfordern. Dazu finden Sie unten ein PDF-Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie per Post oder per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das Standesamt. Mit der Urkunde erhalten Sie dann einen Gebührenbescheid. Die Gebühr ist sofort fällig und muss per Überweisung beglichen werden.
Archivfälle:
Seit dem 01.01.2009 werden die standesamtlichen Personenstandsbücher nach Ablauf bestimmter Fristen an das Archiv abgegeben. Diese Fristen betragen für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre.
Sollten Sie Urkunden aus diesen Zeiträumen suchen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Iserlohn.
Preise | |
---|---|
Ausstellen einer Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde | 12 Euro |
Ausstellen einer beglaubigten Abschrift oder eines beglaubigten Registerausdruckes aus dem Geburts-, Ehe- oder Sterberegister | 12 Euro |
Zusatzkosten für jede weitere Urkunde aus demselben Register, wenn sie gleichzeitig beantragt wird | 8 Euro |
Erteilen einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch | 8 Euro |
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie deshalb bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat. Dort erhalten Sie auch Auskunft über Ihre genaue Geburtszeit sowie mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden. Außerdem können Sie dort beglaubigte Registerausdrucke aus allen Personenstandsregistern erhalten.
Das Lebenspartnerschaftsbuch wird in Nordrhein-Westfalen bei dem Standesamt geführt, bei dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Wurde die Lebenspartnerschaft in der Zeit vom 01.08.2001 bis 30.09.2001 bei der seinerzeit zuständigen Bezirksregierung begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren Hauptwohnsitz hatten.
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Alternativ können Sie eine Urkunde schriftlich anfordern. Dazu finden Sie unten ein PDF-Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie per Post oder per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das Standesamt. Mit der Urkunde erhalten Sie dann einen Gebührenbescheid. Die Gebühr ist sofort fällig und muss per Überweisung beglichen werden.
Archivfälle:
Seit dem 01.01.2009 werden die standesamtlichen Personenstandsbücher nach Ablauf bestimmter Fristen an das Archiv abgegeben. Diese Fristen betragen für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre.
Sollten Sie Urkunden aus diesen Zeiträumen suchen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Iserlohn.
Preise | |
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Ausstellen einer Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde | 12 Euro |
Ausstellen einer beglaubigten Abschrift oder eines beglaubigten Registerausdruckes aus dem Geburts-, Ehe- oder Sterberegister | 12 Euro |
Zusatzkosten für jede weitere Urkunde aus demselben Register, wenn sie gleichzeitig beantragt wird | 8 Euro |
Erteilen einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch | 8 Euro |
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie deshalb bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat. Dort erhalten Sie auch Auskunft über Ihre genaue Geburtszeit sowie mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden. Außerdem können Sie dort beglaubigte Registerausdrucke aus allen Personenstandsregistern erhalten.
Das Lebenspartnerschaftsbuch wird in Nordrhein-Westfalen bei dem Standesamt geführt, bei dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Wurde die Lebenspartnerschaft in der Zeit vom 01.08.2001 bis 30.09.2001 bei der seinerzeit zuständigen Bezirksregierung begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren Hauptwohnsitz hatten.
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Alternativ können Sie eine Urkunde schriftlich anfordern. Dazu finden Sie unten ein PDF-Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie per Post oder per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das Standesamt. Mit der Urkunde erhalten Sie dann einen Gebührenbescheid. Die Gebühr ist sofort fällig und muss per Überweisung beglichen werden.
Archivfälle:
Seit dem 01.01.2009 werden die standesamtlichen Personenstandsbücher nach Ablauf bestimmter Fristen an das Archiv abgegeben. Diese Fristen betragen für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre.
Sollten Sie Urkunden aus diesen Zeiträumen suchen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Iserlohn.
Preise | |
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Ausstellen einer Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde | 12 Euro |
Ausstellen einer beglaubigten Abschrift oder eines beglaubigten Registerausdruckes aus dem Geburts-, Ehe- oder Sterberegister | 12 Euro |
Zusatzkosten für jede weitere Urkunde aus demselben Register, wenn sie gleichzeitig beantragt wird | 8 Euro |
Erteilen einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch | 8 Euro |
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie deshalb bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat. Dort erhalten Sie auch Auskunft über Ihre genaue Geburtszeit sowie mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden. Außerdem können Sie dort beglaubigte Registerausdrucke aus allen Personenstandsregistern erhalten.
Das Lebenspartnerschaftsbuch wird in Nordrhein-Westfalen bei dem Standesamt geführt, bei dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Wurde die Lebenspartnerschaft in der Zeit vom 01.08.2001 bis 30.09.2001 bei der seinerzeit zuständigen Bezirksregierung begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren Hauptwohnsitz hatten.
Urkunden können Sie online über das Serviceportal bestellen. Mit einem Klick auf die gewünschte Urkunde gelangen Sie zum Antrag:
Alternativ können Sie eine Urkunde schriftlich anfordern. Dazu finden Sie unten ein PDF-Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie per Post oder per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das Standesamt. Mit der Urkunde erhalten Sie dann einen Gebührenbescheid. Die Gebühr ist sofort fällig und muss per Überweisung beglichen werden.
Archivfälle:
Seit dem 01.01.2009 werden die standesamtlichen Personenstandsbücher nach Ablauf bestimmter Fristen an das Archiv abgegeben. Diese Fristen betragen für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre.
Sollten Sie Urkunden aus diesen Zeiträumen suchen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Iserlohn.
Preise | |
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Ausstellen einer Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde | 12 Euro |
Ausstellen einer beglaubigten Abschrift oder eines beglaubigten Registerausdruckes aus dem Geburts-, Ehe- oder Sterberegister | 12 Euro |
Zusatzkosten für jede weitere Urkunde aus demselben Register, wenn sie gleichzeitig beantragt wird | 8 Euro |
Erteilen einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch | 8 Euro |
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie deshalb bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat. Dort erhalten Sie auch Auskunft über Ihre genaue Geburtszeit sowie mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden. Außerdem können Sie dort beglaubigte Registerausdrucke aus allen Personenstandsregistern erhalten.
Das Lebenspartnerschaftsbuch wird in Nordrhein-Westfalen bei dem Standesamt geführt, bei dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Wurde die Lebenspartnerschaft in der Zeit vom 01.08.2001 bis 30.09.2001 bei der seinerzeit zuständigen Bezirksregierung begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren Hauptwohnsitz hatten.
Urkunden können Sie online über das Serviceportal bestellen. Mit einem Klick auf die gewünschte Urkunde gelangen Sie zum Antrag:
Alternativ können Sie eine Urkunde schriftlich anfordern. Dazu finden Sie unten ein PDF-Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie per Post oder per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das Standesamt. Mit der Urkunde erhalten Sie dann einen Gebührenbescheid. Die Gebühr ist sofort fällig und muss per Überweisung beglichen werden.
Archivfälle:
Seit dem 01.01.2009 werden die standesamtlichen Personenstandsbücher nach Ablauf bestimmter Fristen an das Archiv abgegeben. Diese Fristen betragen für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre.
Sollten Sie Urkunden aus diesen Zeiträumen suchen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Iserlohn.
Preise | |
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Ausstellen einer Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde | 12 Euro |
Ausstellen einer beglaubigten Abschrift oder eines beglaubigten Registerausdruckes aus dem Geburts-, Ehe- oder Sterberegister | 12 Euro |
Zusatzkosten für jede weitere Urkunde aus demselben Register, wenn sie gleichzeitig beantragt wird | 8 Euro |
Erteilen einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch | 8 Euro |
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie deshalb bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat. Dort erhalten Sie auch Auskunft über Ihre genaue Geburtszeit sowie mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden. Außerdem können Sie dort beglaubigte Registerausdrucke aus allen Personenstandsregistern erhalten.
Das Lebenspartnerschaftsbuch wird in Nordrhein-Westfalen bei dem Standesamt geführt, bei dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Wurde die Lebenspartnerschaft in der Zeit vom 01.08.2001 bis 30.09.2001 bei der seinerzeit zuständigen Bezirksregierung begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren Hauptwohnsitz hatten.
Urkunden können Sie online über das Serviceportal bestellen. Mit einem Klick auf die gewünschte Urkunde gelangen Sie zum Antrag:
Alternativ können Sie eine Urkunde schriftlich anfordern. Dazu finden Sie unten ein PDF-Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie per Post oder per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das Standesamt. Mit der Urkunde erhalten Sie dann einen Gebührenbescheid. Die Gebühr ist sofort fällig und muss per Überweisung beglichen werden.
Archivfälle:
Seit dem 01.01.2009 werden die standesamtlichen Personenstandsbücher nach Ablauf bestimmter Fristen an das Archiv abgegeben. Diese Fristen betragen für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre.
Sollten Sie Urkunden aus diesen Zeiträumen suchen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Iserlohn.
Preise | |
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Ausstellen einer Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde | 12 Euro |
Ausstellen einer beglaubigten Abschrift oder eines beglaubigten Registerausdruckes aus dem Geburts-, Ehe- oder Sterberegister | 12 Euro |
Zusatzkosten für jede weitere Urkunde aus demselben Register, wenn sie gleichzeitig beantragt wird | 8 Euro |
Erteilen einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch | 8 Euro |
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie deshalb bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat. Dort erhalten Sie auch Auskunft über Ihre genaue Geburtszeit sowie mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden. Außerdem können Sie dort beglaubigte Registerausdrucke aus allen Personenstandsregistern erhalten.
Das Lebenspartnerschaftsbuch wird in Nordrhein-Westfalen bei dem Standesamt geführt, bei dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Wurde die Lebenspartnerschaft in der Zeit vom 01.08.2001 bis 30.09.2001 bei der seinerzeit zuständigen Bezirksregierung begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren Hauptwohnsitz hatten.
Urkunden können Sie online über das Serviceportal bestellen. Mit einem Klick auf die gewünschte Urkunde gelangen Sie zum Antrag:
Alternativ können Sie eine Urkunde schriftlich anfordern. Dazu finden Sie unten ein PDF-Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie per Post oder per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das Standesamt. Mit der Urkunde erhalten Sie dann einen Gebührenbescheid. Die Gebühr ist sofort fällig und muss per Überweisung beglichen werden.
Archivfälle:
Seit dem 01.01.2009 werden die standesamtlichen Personenstandsbücher nach Ablauf bestimmter Fristen an das Archiv abgegeben. Diese Fristen betragen für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre.
Sollten Sie Urkunden aus diesen Zeiträumen suchen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Iserlohn.
Preise | |
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Ausstellen einer Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde | 12 Euro |
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Zusatzkosten für jede weitere Urkunde aus demselben Register, wenn sie gleichzeitig beantragt wird | 8 Euro |
Erteilen einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch | 8 Euro |
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie deshalb bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat. Dort erhalten Sie auch Auskunft über Ihre genaue Geburtszeit sowie mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden. Außerdem können Sie dort beglaubigte Registerausdrucke aus allen Personenstandsregistern erhalten.
Das Lebenspartnerschaftsbuch wird in Nordrhein-Westfalen bei dem Standesamt geführt, bei dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Wurde die Lebenspartnerschaft in der Zeit vom 01.08.2001 bis 30.09.2001 bei der seinerzeit zuständigen Bezirksregierung begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren Hauptwohnsitz hatten.
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Alternativ können Sie eine Urkunde schriftlich anfordern. Dazu finden Sie unten ein PDF-Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie per Post oder per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das Standesamt. Mit der Urkunde erhalten Sie dann einen Gebührenbescheid. Die Gebühr ist sofort fällig und muss per Überweisung beglichen werden.
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Seit dem 01.01.2009 werden die standesamtlichen Personenstandsbücher nach Ablauf bestimmter Fristen an das Archiv abgegeben. Diese Fristen betragen für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre.
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Preise | |
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Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie deshalb bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat. Dort erhalten Sie auch Auskunft über Ihre genaue Geburtszeit sowie mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden. Außerdem können Sie dort beglaubigte Registerausdrucke aus allen Personenstandsregistern erhalten.
Das Lebenspartnerschaftsbuch wird in Nordrhein-Westfalen bei dem Standesamt geführt, bei dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Wurde die Lebenspartnerschaft in der Zeit vom 01.08.2001 bis 30.09.2001 bei der seinerzeit zuständigen Bezirksregierung begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren Hauptwohnsitz hatten.
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Alternativ können Sie eine Urkunde schriftlich anfordern. Dazu finden Sie unten ein PDF-Formular. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie per Post oder per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das Standesamt. Mit der Urkunde erhalten Sie dann einen Gebührenbescheid. Die Gebühr ist sofort fällig und muss per Überweisung beglichen werden.
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Seit dem 01.01.2009 werden die standesamtlichen Personenstandsbücher nach Ablauf bestimmter Fristen an das Archiv abgegeben. Diese Fristen betragen für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre.
Sollten Sie Urkunden aus diesen Zeiträumen suchen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Iserlohn.
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