Zwangseinweisungen nach dem PsychKG

Das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Gesetz oder kurz PsychKG) ist ein Schutzgesetz und dient der Gefahrenabwehr.

Es verpflichtet die Kommunen, sozialpsychiatrische Dienste vorzuhalten und Hilfen für psychisch Kranke anzubieten. Auch die Unterbringung psychisch Kranker in abgeschlossenen psychiatrischen Krankenhäusern (= Zwangseinweisung) ist genau geregelt.
Bei Gefahr in Verzug, wenn eine Person eine Gefahr für sich selbst oder andere Personen darstellt, wird eine solche Unterbringung zunächst von der städtischen Ordnungsbehörde im Vorgriff auf die gerichtliche Entscheidung angeordnet und umgehend ein Unterbringungsantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt.

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