Iserlohner Rathaus

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Führerschein

Sie wollen ein Fahrzeug fahren?

Dafür brauchen Sie einen Führerschein.

Den Antrag können Sie beim Bürger-Service stellen.

Der Bürger-Service ist im Rathaus.

Es gibt verschiedene Anträge:
 

  • Den 1. Antrag,

    wenn Sie noch keinen Führerschein haben.
     
  • Sie haben schon einen Führerschein.

    Sie wollen einen Führerschein

    für ein anderes Fahrzeug.
  • Sie hatten früher mal einen Führerschein.

    Und sie wollen wieder einen haben.

Der Bürger-Service leitet Ihren Antrag weiter.

An das Straßen-Verkehrs-Amt vom Märkischen Kreis.

Vom Straßen-Verkehrs-Amt bekommen

Sie auch die Info:

Ihr Führerschein ist fertig.

Oder Ihr Fahr-Lehrer bekommt die Info.

Sie wollen andere Menschen fahren?

Zum Beispiel mit einem Taxi.

Dann brauchen Sie

einen Personen-Beförderungs-Schein.

Den Schein müssen Sie beim Straßen-Verkehrs-Amt beantragen.

Sie haben Ihren Führerschein schon lange?

Sie können Ihren alten Führerschein umtauschen.

Das können Sie bei der Führerschein-Stelle vom Märkischen Kreis machen.

Diese Führerschein-Klassen gibt es

Im Führerschein stehen verschiedene Buchstaben.

Das sind die Führerschein-Klassen.

Der Buchstabe sagt aus:

Welches Fahrzeug Sie damit fahren dürfen.

A – unbeschränkt

Sie dürfen alle Kraft-Räder fahren.

Kraft-Räder sind zum Beispiel Motorräder.

 

A – beschränkt

Sie dürfen Kraft-Räder fahren.

Die Kraft-Räder dürfen nicht mehr als 25 kw haben.

Und nicht mehr als 0,16 kw pro Kilo-Gramm.

Kw  bedeutet Kilo-Watt.

Das ist die Leistung vom Kraft-Rad.

 

A1

Sie dürfen ein leichtes Kraft-Rad fahren.

Sie sind jünger als 18 Jahre?

Dann dürfen Sie nur 80 km/ h schnell fahren.

B

Das Fahrzeug darf nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein.

Es dürfen nur 10 Menschen im Fahrzeug sitzen können.

 

C

Das Fahrzeug darf schwerer als 3,5 Tonnen sein.

Es dürfen nur 10 Menschen im Fahrzeug sitzen können.

D

Im Fahrzeug können viele Menschen

mitgenommen werden.

Zum Beispiel in einem Bus.

Es gibt mehr als 9 Sitz-Plätze.

E

Sie dürfen einen Anhänger am Fahrzeug haben.

Sie müssen im Führerschein auch

die Klasse B, C oder D haben.

Sie brauchen das E nicht:
 

  • wenn der Anhänger leichter ist, als das Fahrzeug.
     
  • wenn alles zusammen leichter als 3,5 Tonnen ist.

M

Sie dürfen kleine Kraft-Räder fahren.

Diese fahren langsamer als 45 km/h.

L

Sie dürfen Fahrzeuge in der Landwirtschaft fahren.

Zum Beispiel einen Traktor.

Das Fahrzeug darf nur 32 km/h fahren.

Ist am Fahrzeug noch ein Anhänger?

Dann darf das Fahrzeug nur 25 km/h fahren.

Es gibt auch Arbeits-Maschinen.

Die allein fahren.

Diese dürfen nur 25 km/h fahren.

 

T

Sie dürfen Fahrzeuge in der Landwirtschaft fahren.

Das Fahrzeug darf 60 km/h fahren.

Es gibt auch Arbeits-Maschinen.

Die allein fahren.

Diese dürfen nur 40 km/h fahren.

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