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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn

Silvester: Feuerwerkskörper und andere Pyrotechnik an bestimmten Orten verboten

Die aktuelle Coronaschutzverordnung gibt vor, dass zum Jahreswechsel die Verwendung von Pyrotechnik auf von den Behörden näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen verboten ist.

Die Stadt Iserlohn hat eine Allgemeinverfügung erlassen und darin zwei Areale festgelegt, auf denen die Verwendung von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik in der Silvesternacht 31. Dezember / 1. Januar in der Zeit von 23 Uhr bis 2 Uhr untersagt ist:

Danzturm
Hierzu zählt der Bereich rund um den Danzturm und umfasst konkret die Außenterrasse und den Biergarten des Restaurants, den direkten Spazierweg rund um das Restaurant sowie den dazugehörigen Parkplatz bis zur Sperrschranke / Beginn Waldweg. Die Wiese unterhalb des Restaurants gehört ebenfalls zur Sperrzone bis zum quer verlaufenden Bürgermeisterweg. 

Seilersee
Die Sperrzone umfasst das Westufer der Callerbachtalsperre (Seilersee) zwischen Autobahnbrücke und ehemaligem Chinarestaurant, konkret zwischen Seeuferstraße, Zufahrt zum ehemaligen Chinarestaurant einschließlich des dazugehörigen Parkplatzes sowie des Bouleplatzes, Seilersee und Sperrdamm.

Die Stadt Iserlohn hat diese beiden Orte definiert, da hier erfahrungsgemäß zum Jahreswechsel größere Ansammlungen von Menschen zu erwarten sind.

Polizei und Ordnungsamt werden in der Silvesternacht neben den beiden oben genannten Bereichen auch weitere Plätze und Straßen im Auge behalten, um Menschenansammlungen zu verhindern.