Bohr
Stellv. Abteilungsleitung
Hollitzer
Hormann
Sand
Shivan-Kheder
Steinke
Wehner
Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, eine Baugenehmigung erforderlich. Dazu ist ein Bauantrag bei der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege der Stadt Iserlohn zu stellen.
Welches Bauantragsverfahren notwendig ist, erfahren Sie hier:
Für die Anfertigung der Bauanträge ist der Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur ) in der Regel zuständig, wenn es im Gesetz nicht anders geregelt ist.
Öffentliche Gebäude
Barrierefreiheit für Wohnungen