Beglaubigungen

  • Beglaubigungen
  • Unterschriftsbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentangelegenheiten)

Bitte beachten Sie:

  • Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.
    Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke nimmt die Sozialversicherungsabteilung vor.

Diese Dienstleistung wird Ihnen zusätzlich beim Bürgerservice Letmathe und beim Bürgerservice Hennen angeboten.

Unterschriftsbeglaubigung1,50 €
Beglaubigung DIN A4 Seite1,50 €
Beglaubigung DIN A3 Seite2,50 €

 Die Gebühren sind in bar oder per ec-Karte zu entrichten.

Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mehrere Beglaubigungen nicht sofort bearbeitet werden können.

Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll (Die Leistung der Unterschrift erfolgt erst hier im Rathaus.)

Ihre Ansprechpartner

Herr Gökce

meldewesen@​iserlohn.de 02371/217-1700Adresse | Details

Frau Lederer

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Frau Brunswicker

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Frau Jenusch

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Herr Vierjahn

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Herr Abduloski

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Frau Granseuer

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Frau Schewtschenko-Gense

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Frau Arndt

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Herr Vedder

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