Silke
Vogt
Zurzeit nicht besetzt
Oliver
Deimel
Claudia
Winner
!Standardöffnungszeiten mit Hinweis
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
und nach Vereinbarung
Wenn eine volljährige Person wegen geistiger oder körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen, kann das Amtsgericht auf Antrag eine/n Betreuer/in bestellen.
Die Betreuungsbehörde prüft den Antrag und unterbreitet dem Amtsgericht Vorschläge bezüglich des Umfanges der erforderlichen Betreuung und der Person des Betreuers/der Betreuerin.
Steht eine Einzelperson als Betreuer/in (Verwandtschaft, ehrenamtlicher Betreuer, Berufsbetreuer) nicht zur Verfügung, übernimmt die Betreuungsbehörde in Ausnahmefällen selbst die Betreuung.