Jenusch
Vierjahn
Abduloski
Granseuer
Am 01.11.2020 ist das Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eIDKG) in Kraft getreten.
Die Beantragung der eID-Karte ist nur für EU-Bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraum ab 16 Jahre möglich. Die Ausstellung für deutsche Staatsangehörige ist nicht möglich, da die Möglichkeit zur Nutzung der Online Funktion bereits durch den deutschen Personalausweis besteht.
Die Karte soll lediglich die Nutzung der eID-Funktion ermöglichen.
Sie ist kein Ausweis und kein Reisedokument.
Für die Ausstellung der eID-Karte ist die Vorlage des anerkannten gültigen Passes des Staates nötig, welchem die Person angehört. Ein Lichtbild wird nicht benötigt.
Die eID-Karte ist 10 Jahre gültig.