Gewerbeanzeige

Gemäß § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung ist jeder, der ein Gewerbe betreibt, verpflichtet, gleichzeitig mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Ebenso ist derjenige, der das Gewerbe aufgibt, dazu verpflichtet, dieses wieder abzumelden.

Wer seine Betriebsstätte verlegt, die Tätigkeit erweitert bzw. ändert, ist dazu verpflichtet, eine Gewerbeummeldung vorzunehmen.

Die Gewerbean-, Ab- oder Ummeldungen sind über das Serviceportal möglich.

Hier geht es zum Online-Dienst.

Alternativ stehen die Antragsformulare für die schriftliche Beantragung unten als PDF zur Verfügung.

 Gewerbeanmeldung

Natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter)26,00 €
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, oHG etc.)33,00 €

Im Handelsregister eingetragene Unternehmen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, oHG etc.)

- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter

13,00 €
Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldungen für den Gewerbetreibenden15,00 €

Gewerbeabmeldunggebührenfrei

Gewerbeummeldung

Gebühr für natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter)26,00 €
Gebühr für ins Handelsregister eingetragene Unternehmen33,00 €

Erweiterung der Betriebstätigkeit

Gebühr für natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter)26,00 €
Gebühr für ins Handelsregister eingetragene Unternehmen33,00 €
Abmeldung eines Teiles der Betriebstätigkeitgebührenfrei

 

Gewerbeanmeldung

Natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter):

  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular per E-Mail, Post oder Fax übermitteln
  • Dem Formular muss eine Kopie eines Ausweisdokumentes beigefügt sein!

Im Handelsregister eingetragene Unternehmen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, oHG etc.):

  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular unter Beifügung des Handelsregisterauszuges per E-Mail, Post oder Fax übermitteln
  • Dem Formular muss eine Kopie eines Ausweisdokumentes beigefügt sein!

Besondere Hinweise:

  • Bei Handwerksbetrieben ist eine Kopie der Handwerkskarte/Meisterbriefes vorzulegen (HWK Arnsberg Tel: 02931/877-0)
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerbebetrieben ist eine Kopie der Erlaubnis vorzulegen, z.B. Makler (MK-Ordnungsamt Lüdenscheid Tel. 02351/966-6322); Güterkraftverkehr oder Taxiunternehmen, (MK- Straßenverkehrsamt Iserlohn Tel. 02371/966-8610)

Gewerbeabmeldung

Aufgabe des Betriebes:

  • Vollständig ausgefülltes Abmeldeformular per E-Mail, Post oder Fax übermitteln
  • Dem Formular muss eine Kopie eines Ausweisdokumentes beigefügt sein!

Verkauf des Betriebes:

  • Vollständig ausgefülltes Abmeldeformular (weiter unten auf dieser Seite zu finden) per E-Mail, Post oder Fax übermitteln

Verlegung des Betriebes in einen anderen Meldebezirk:

  • Vollständig ausgefülltes Abmeldeformular (weiter unten auf dieser Seite zu finden) per E-Mail, Post oder Fax übermitteln

Gewerbeummeldung

Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde:

  • Vollständig ausgefülltes Ummeldeformular per E-Mail, Post oder Fax übermitteln
  • Dem Formular muss eine Kopie eines Ausweisdokumentes beigefügt sein!

Erweiterung der Betriebstätigkeit:

  • Vollständig ausgefülltes Ummeldeformular per E-Mail, Post oder Fax übermitteln

Abmeldung eines Teiles der Betriebstätigkeit:

  • Vollständig ausgefülltes Ummeldeformular (weiter unten auf dieser Seite zu finden) per E-Mail, Post oder Fax übermitteln
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Handwerksordnung (HandwO)

Ihre Ansprechpartner

Herr Brandt

Buchstaben A-K ingo.brandt@​iserlohn.de 02371/217-1614Adresse | Details

Frau Langner

Buchstaben L-Z langner@​iserlohn.de 02371/217-1613Adresse | Details