Gemäß § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung ist jeder, der ein Gewerbe betreibt, verpflichtet, gleichzeitig mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Ebenso ist derjenige, der das Gewerbe aufgibt, dazu verpflichtet, dieses wieder abzumelden.
Wer seine Betriebsstätte verlegt, die Tätigkeit erweitert bzw. ändert, ist dazu verpflichtet, eine Gewerbeummeldung vorzunehmen.
Die Gewerbean-, Ab- oder Ummeldungen sind über das Serviceportal möglich.
Hier geht es zum Online-Dienst.
Alternativ stehen die Antragsformulare für die schriftliche Beantragung unten als PDF zur Verfügung.
Gewerbeanmeldung
Natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter):
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, oHG etc.):
Besondere Hinweise:
Gewerbeabmeldung
Aufgabe des Betriebes:
Verkauf des Betriebes:
Verlegung des Betriebes in einen anderen Meldebezirk:
Gewerbeummeldung
Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde:
Erweiterung der Betriebstätigkeit:
Abmeldung eines Teiles der Betriebstätigkeit:
Gewerbeanmeldung
Natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter) | 26,00 € |
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, oHG etc.) | 33,00 € |
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, oHG etc.) - für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter | 13,00 € |
Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldungen für den Gewerbetreibenden | 15,00 € |
Gewerbeabmeldung | gebührenfrei |
Gewerbeummeldung
Gebühr für natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter) | 26,00 € |
Gebühr für ins Handelsregister eingetragene Unternehmen | 33,00 € |
Erweiterung der Betriebstätigkeit
Gebühr für natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter) | 26,00 € |
Gebühr für ins Handelsregister eingetragene Unternehmen | 33,00 € |
Abmeldung eines Teiles der Betriebstätigkeit | gebührenfrei |
Gemäß § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung ist jeder, der ein Gewerbe betreibt, verpflichtet, gleichzeitig mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Ebenso ist derjenige, der das Gewerbe aufgibt, dazu verpflichtet, dieses wieder abzumelden.
Wer seine Betriebsstätte verlegt, die Tätigkeit erweitert bzw. ändert, ist dazu verpflichtet, eine Gewerbeummeldung vorzunehmen.
Die Gewerbean-, Ab- oder Ummeldungen sind über das Serviceportal möglich.
Hier geht es zum Online-Dienst.
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Gewerbeanmeldung
Natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter):
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, oHG etc.):
Besondere Hinweise:
Gewerbeabmeldung
Aufgabe des Betriebes:
Verkauf des Betriebes:
Verlegung des Betriebes in einen anderen Meldebezirk:
Gewerbeummeldung
Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde:
Erweiterung der Betriebstätigkeit:
Abmeldung eines Teiles der Betriebstätigkeit:
Gewerbeanmeldung
Natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter) | 26,00 € |
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, oHG etc.) | 33,00 € |
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, oHG etc.) - für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter | 13,00 € |
Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldungen für den Gewerbetreibenden | 15,00 € |
Gewerbeabmeldung | gebührenfrei |
Gewerbeummeldung
Gebühr für natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter) | 26,00 € |
Gebühr für ins Handelsregister eingetragene Unternehmen | 33,00 € |
Erweiterung der Betriebstätigkeit
Gebühr für natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter) | 26,00 € |
Gebühr für ins Handelsregister eingetragene Unternehmen | 33,00 € |
Abmeldung eines Teiles der Betriebstätigkeit | gebührenfrei |
Gemäß § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung ist jeder, der ein Gewerbe betreibt, verpflichtet, gleichzeitig mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Ebenso ist derjenige, der das Gewerbe aufgibt, dazu verpflichtet, dieses wieder abzumelden.
Wer seine Betriebsstätte verlegt, die Tätigkeit erweitert bzw. ändert, ist dazu verpflichtet, eine Gewerbeummeldung vorzunehmen.
Die Gewerbean-, Ab- oder Ummeldungen sind über das Serviceportal möglich.
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Natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter):
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, oHG etc.):
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Natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter) | 26,00 € |
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, oHG etc.) | 33,00 € |
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen (GmbH, UG, GmbH & Co. KG, oHG etc.) - für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter | 13,00 € |
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Gewerbeabmeldung | gebührenfrei |
Gewerbeummeldung
Gebühr für natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter) | 26,00 € |
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Herr
Brandt
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!
Langner
Bürgerservice
Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!
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Ebenso ist derjenige, der das Gewerbe aufgibt, dazu verpflichtet, dieses wieder abzumelden.
Wer seine Betriebsstätte verlegt, die Tätigkeit erweitert bzw. ändert, ist dazu verpflichtet, eine Gewerbeummeldung vorzunehmen.
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Natürliche Personen sowie GbR (je Gesellschafter) | 26,00 € |
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