Regina
Fels
Die Stadt Iserlohn ist verpflichtet, für ihren Bereich zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Diese Planung muss mit den benachbarten Schulträgern abgestimmt werden.
Die Schulentwicklungsplanung muss künftig folgende inhaltliche Anforderungen berücksichtigen:
Der Schulentwicklungsplanung kommt in der gegenwärtigen Situation qualitativ und quantitativ eine besondere Bedeutung zu. In Anbetracht mittelfristig steigender und längerfristig wieder rückläufiger Schülerzahlen muss unter Berücksichtigung von Wanderungsbewegungen und des Bildungsverhaltens der Eltern dafür Sorge getragen werden, eine wohnortnahe und zugleich optimale Versorgung mit Bildungs- und Abschlussangeboten langfristig sicherzustellen. Durch die Schulentwicklungsplanung soll der Fortbestand einer solchen sicheren und wirtschaftlichen Versorgung der Bürger mit Bildungsangeboten gewährleistet werden.