Martina
Kannengießer
!Hinweis
Sie benötigen eine dieser standesamtlichen Urkunden:
Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie deshalb bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat. Dort erhalten Sie auch Auskunft über Ihre genaue Geburtszeit sowie mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden. Außerdem können Sie dort beglaubigte Registerausdrucke aus allen Personenstandsregistern erhalten.
Seit dem 01.01.2009 werden die standesamtlichen Personenstandsbücher nach Ablauf bestimmter Fristen an das Archiv abgegeben. Diese Fristen betragen für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre.
Sollten Sie Urkunden aus diesen Zeiträumen suchen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Iserlohn.
Das Lebenspartnerschaftsbuch wird in Nordrhein-Westfalen bei dem Standesamt geführt, bei dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Wurde die Lebenspartnerschaft in der Zeit vom 01.08.2001 bis 30.09.2001 bei der seinerzeit zuständigen Bezirksregierung begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren Hauptwohnsitz hatten.
Weitere Infos im Zusammenhang mit Urkunden:
Abstammungsurkunden werden seit dem 01.01.2009 nicht mehr ausgestellt.
Heiratsurkunden heißen ab 01.01.2009 Eheurkunden
Wie kann ich die einzelnen Urkunden anfordern?
Sie können eine Urkunde schriftlich anfordern. Dazu finden Sie unten ein PDF-Formular. Dieses Formular können Sie am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken (oder leer ausdrucken und handschriftlich ausfüllen). Danach senden Sie das ausgefüllte Formular per Post oder per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das Standesamt.
Sie erhalten mit der Urkunde eine Rechnung und überweisen dann den fälligen Betrag.
Alternativ können Sie die Urkunden hier in unserem Serviceportal anfordern!
Preise | |
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Ausstellen einer Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde | 12 Euro |
Ausstellen einer beglaubigten Abschrift oder eines beglaubigten Registerausdruckes aus dem Geburts-, Ehe- oder Sterberegister | 12 Euro |
Zusatzkosten für jede weitere Urkunde aus demselben Register, wenn sie gleichzeitig beantragt wird | 8 Euro |
Erteilen einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch | 8 Euro |